Schädliche Klimagase: Im Kampf gegen den illegalen Handel mit Kältemitteln sieht der hessische Umweltminister Ingmar Jung Fortschritte. Im Bundesrat gibt es Unterstützung für seinen Vorstoß zur schärferen Bestrafung.
Im Kampf gegen den illegalen Handel mit besonderes schädlichen Klimagasen sieht Hessen sich deutschlandweit in der Führungsrolle. Als Bestätigung dieses Anspruchs sieht Umweltminister Ingmar Jung (CDU) einen Beschluss, mit dem der Bundesrat sich in seiner jüngsten Sitzung einen hessischen Vorstoß zu eigen gemacht habe.
Er fordert den Bund auf, den Strafrahmen für Verstöße gegen die europäische Verordnung zu den fluorierten Treibhausgasen deutlich zu erhöhen. Die sogenannten F-Gase werden in Kälte- und Klimaanlagen als Kältemittel oder in Schäumen und Dämmstoffen als Treibmittel genutzt und befeuern den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur.
Vor diesem Hintergrund trat im März des Jahres eine neue europäische Verordnung in Kraft, mit der die Verwendung von F-Gasen bis zum Jahr 2050 auf null reduziert werden soll. Der Handel wird kontingentiert und nur im Rahmen einer Quote erlaubt.
Jung berichtet, dass F-Gase aus dem außereuropäischen Ausland in zunehmendem Maß illegal in den Wirtschaftsraum der EU eingeführt und abseits der Quote gehandelt würden, oft durch Angebote im Internet. Dahinter stecke die organisierte Kriminalität. Das zeigten die Ermittlungsergebnisse in Hessen, aber auch in Spanien oder den Niederlanden.
Illegaler Handel hemmt Technologiefortschritt
Schon im Jahr 2022 war nach den Angaben des Ministers im Regierungspräsidium Darmstadt ein "Kompetenzteam Klimagase" eingerichtet worden. Im vergangenen Jahr wurden die einschlägigen Ermittlungsverfahren bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Frankfurt konzentriert.
Vor wenigen Wochen bildeten die Ministerien für Umwelt und Inneres eine Projektgruppe, in der Polizei und Umweltbehörden zusammenarbeiteten. Sie stimmen sich mit der chemikalienrechtlichen Vollzugsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, der zuständigen Staatsanwaltschaft, dem Zoll und den Datenanalysten der Polizei ab.
Gemäß dem Vorstoß aus Wiesbaden lobt der Bundesrat die Absicht der Bundesregierung, die europäischen Regelungen in einer eigenen Verordnung aufzugreifen. Er betont in seinem Beschluss aber, "dass weiterer, dringender Handlungsbedarf besteht". Der illegale Handel mit fluorierten Gasen trage nicht nur zum rasanten Fortschreiten der Erderwärmung bei, er schade auch den Wirtschaftsunternehmen, die sich rechtskonform verhielten und viel Geld aufwendeten, um den europäischen Vorgaben gerecht zu werden.
Die Attraktivität von Investitionen in neue innovative Technologien werde durch den illegalen Handel erheblich geschmälert, der Technologiefortschritt ausgebremst. Auch der Staat selbst trage Schaden in Form von Steuerverlusten davon. Außerdem stellten die im illegalen Markt gehandelten Produktfälschungen ein beträchtliches Sicherheitsrisiko für die Verwender dar, weil sie zu Ausfällen sowie Leistungsminderungen der technischen Anlagen führten.
Derzeit werden Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert. Die Strafzumessung sei viel zu gering, so die Länderkammer. Handlungen, die zu erheblichen finanziellen Einbußen ganzer Wirtschaftszweige führten, irreversible Schäden für Umwelt und Klima verursachten und oft von kriminellen Banden ausgingen, dürften nicht wie Sachbeschädigung oder eine öffentliche Beleidigung bestraft werden. Ihr Unrechtsgehalt wiege viel schwerer und erfordere eine viel höhere kriminelle Energie.
Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, den Strafrahmen im Chemikaliengesetz auf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in sehr schweren Fällen zehn Jahren, zu erhöhen. © Frankfurter Allgemeine Zeitung
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.