Der Umbau der früheren Oberfinanzdirektion (OFD) am Kölner Ebertplatz zur Erstaufnahmeeinrichtung für rund 500 geflüchtete Menschen und der zehnjährige Betrieb soll nach jetzigem Stand insgesamt rund 110,2 Millionen Euro kosten.

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Das geht aus einem internen Dokument der Bezirksregierung vom 16. August hervor, das dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt.

Die Bezirksregierung Köln ist im Auftrag des Landes für den Umbau verantwortlich, NRW ist in fünf Regierungsbezirke unterteilt. Das frühere OFD-Gebäude gehört dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), beide sind Einrichtungen der öffentlichen Hand. Der Betrieb der Unterkunft rund einen Kilometer nördlich des Kölner Doms soll am 1. Januar 2026 starten (wir berichteten).

Alte Oberfinanzdirektion in Köln: Keine nachhaltige Sanierung

Bis dahin sollen laut dem Dokument Architekten aus Berlin das denkmalgeschützte Gebäude umbauen und instandsetzen, dafür sind rund 7,96 Millionen Euro angesetzt. Es geht um keine nachhaltige Sanierung, sondern darum, den Bau für zehn Jahre fit zu machen.

Für zehn Jahre soll die Bezirksregierung dem BLB insgesamt 16,02 Millionen Euro für die Nutzung zu zahlen. Für den Dienstleister, der den Betrieb organisiert, sowie die Nebenkosten sind laut dem Dokument 86,2 Millionen Euro vorgesehen. Die Bezirksregierung wollte sich auf Anfrage nicht zu den Zahlen äußern.

Die frühere OFD an der Riehler Straße besteht aus drei Teilen. Erstens: dem denkmalgeschützten Altbau von 1908 bis 1911. Zweitens: einem benachbarten Hochhaus von 1968, das über eine Gebäudebrücke mit dem Altbau verbunden ist. Und drittens einer früheren Kantine aus den 1960er-Jahren, die ebenfalls per Brücke zum Altbau führt.

Seit 2021 stehen die Häuser leer, sie sind seit Ende 1960er-Jahren nicht grundlegend saniert worden. Die Bezirksregierung will nur den Altbau und die Kantine nutzen, muss aber laut dem Dokument auch das Hochhaus vom BLB mieten, aber nicht sanieren.

Unterkunft für Geflüchtete: Monatliche Kaltmiete von 409,50 Euro

Trotz der Millionen-Kosten hält die Behörde die Nutzung der Gebäude für wirtschaftlich, beispielsweise beträgt die fiktive Miete pro effektiv genutztem Quadratmeter nach dem Umbau 16,38 Euro je Quadratmeter. Angesichts der hohen Grundstückspreise und Mieten urteilt die Bezirksregierung: "Die Höhe der fiktiven Kaltmiete ist im Verhältnis zu dem sehr teuren Umfeld der Liegenschaften somit angemessen angesetzt."

Die fiktive monatliche Kaltmiete pro Person beträgt demnach 409,50 Euro. Nur eine der dreizehn Flüchtlingsunterkünfte der Bezirksregierung Köln ist damit teurer als die geplante Unterkunft im Kölner Agnesviertel: In Leverkusen liegt die monatliche Miete mit 434,78 Euro je Person höher. Dieser Vergleich ist laut Bezirksregierung aber "unzureichend", weil die Behörde die Mietverträge für die Unterkünfte teils vor vielen Jahren geschlossen hat.

Bezirksregierung sieht keine verfügbaren Alternativen

Die Bezirksregierung begründet die Wirtschaftlichkeit unter anderem damit, dass die Mietzahlung an den landeseigenen BLB erfolgt und sie selbst "nicht über alternative Liegenschaften verfügt". Sie braucht die neue Unterkunft, weil unter anderem die Einrichtung an der Schönhauser Straße in Bayenthal schließen soll.

Im Dokument heißt es: "Weitere Grundstücke im Eigentum des Landes stehen für die Planungen auf dem Gebiet der Stadt Köln und im nahen Umland nicht zur Verfügung. Das Angebot des BLB zur Anmietung der Liegenschaft der ehemaligen OFD ist daher ohne vergleichbare Alternative und einer Anmietung auf dem freien Immobilienmarkt vorzuziehen." Sie verhindere einen jahrelangen Leerstand mit Mietausfall und einer möglichen teureren Baumaßnahme, "die vor einer alternativen Nachnutzung erforderlich" wäre.

Hupke sieht Unterkunft für Geflüchtete kritisch

Wie berichtet, sah auch Innenstadt-Bezirksbürgermeister Andreas Hupke (Grüne) die Vorgehensweise kritisch, Anfang des Jahres sagte er: "Da wird so eine Einrichtung hingeknallt und die Kommune kann gucken, wie sie damit klarkommt."

Da es sich um eine Einrichtung des Landes handelt, hat Köln darauf nur begrenzten Einfluss. Beispielsweise sollten dort zunächst 1000 geflüchtete Menschen unterkommen, doch die Stadt Köln wollte nur 500. Dem Wunsch kam die Bezirksregierung trotzdem nach, weist jetzt in dem Dokument aber darauf hin, dass die Halbierung der Nutzerzahlen die Kosten je Person nach oben treibe.

In den sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) registriert die Bezirksregierung die geflüchteten Menschen und untersucht sie medizinisch. Sie können dort auch ihre Anträge auf Asyl stellen. Danach bleiben sie einige Wochen in den Erstaufnahmeeinrichtungen, bis sie in sogenannte Zentrale Unterbringungseinrichtungen und später in kommunale Einrichtungen wechseln.

Bei einem Informationstreffen im September äußerten einige Anwohnerinnen und Anwohner ihre Sorgen. Kurt Metelmann, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Neustadt-Nord/Villen-Viertel, hatte gesagt: "In seiner aktuellen Form gefährdet der Beschluss, die leerstehenden Gebäude als Erstaufnahmeeinrichtung zu nutzen, die Wohnqualität sowie die Sicherheit im Viertel und stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen den Denkmalschutz der Gebäude dar." In der Vergangenheit hatte die Kölner Politik gehofft, dass dort möglicherweise eine Schule oder Wohnungen entstehen könnten.

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Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates, hatte dagegen im Januar gesagt: "Wir halten den Standort für sehr geeignet, weil er mitten in der Stadt und nicht weit außerhalb liegt. Es braucht ein Gesprächsformat mit den Anwohnern, um mögliche Konflikte und Ressentiments im Vorfeld auszuräumen."  © Kölner Stadt-Anzeiger

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