Prozess: Im Frankfurter Prozess um Geldautomatensprengungen gibt ein Angeklagter zu, bei einer Tat 2023 in Bad Homburg geholfen zu haben. Er habe Schulden gehabt, "bei Leuten, bei denen man besser keine Schulden hat".
Im Prozess gegen sechs mutmaßliche Geldautomatensprenger aus den Niederlanden am Landgericht Frankfurt hat einer der Angeklagten die Taten zum Teil gestanden. Er sei als Fahrer bei der Geldautomatensprengung Anfang Mai vergangenen Jahres in der Bad Homburger Fußgängerzone dabei gewesen, sagte der Siebenundzwanzigjährige am Mittwoch vor Gericht. Die Anklage glaubt, dass Mohammed L. auch zwei Monate vorher bei einer anderen Sprengung in Bad Homburg anwesend war. Dazu wollte er sich nicht äußern.
"Ich habe Schulden gehabt bei Leuten, bei denen man besser keine Schulden hat", sagte L. Er sei unter Druck gesetzt worden, diese schnell zu begleichen. Dann habe ihn "jemand" angesprochen und vorgeschlagen, er könne bei einer Geldautomatensprengung in Deutschland mitmachen. L. sagte, er habe gehört, wie einfach das angeblich sei, und er habe keinen anderen Ausweg gesehen. "Ich hatte die Erwartung, dass ich meine Schulden damit vollständig bezahlen kann."
Zu den genauen Hintergründen will L. schweigen. Er habe Angst, dass ihm oder seiner Familie etwas passieren könne, sagte er. Der Angeklagte schilderte jedoch, wie die Tat abgelaufen sei. So sagte er, er habe zuvor lediglich eine Uhrzeit und einen Treffpunkt mitgeteilt bekommen. Dort habe ein Auto bereitgestanden. In dessen Navigationssystem sei schon die Adresse des Tatorts eingespeichert gewesen. Auch die Gegenstände, die beispielsweise zum Aufhebeln und Sprengen der Geldautomaten gebraucht worden seien, hätte sich bereits im Wagen befunden.
Alle Angeklagten bis auf einen wollen sich äußern
Mohammed L. und den fünf weiteren Männern auf der Anklagebank wirft die Frankfurter Staatsanwaltschaft sieben Geldautomatensprengungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vor. Bei zwei Taten gehen die Ankläger davon aus, dass es sich um versuchten Mord handelt.
Sie sagen, bei den Sprengungen im Mai 2023 in Bad Homburg sowie im Juni 2023 in Fechenheim hätten die Angeklagten zumindest billigend in Kauf genommen, dass Unbeteiligte tödlich verletzt würden. Die Männer hätten keine Übersicht und keine Kontrolle darüber gehabt, ob sich andere Menschen in der Nähe der Bankfiliale befunden haben. L. hingegen sagte, er habe aufgepasst, dass niemand sich in der Nähe der Bankfiliale aufhalte. "Die Gegend erschien mir wie ausgestorben."
Mohammed L. wurde noch in derselben Nacht festgenommen. Er war mit dem Fluchtfahrzeug über einen "Stop-Stick" gefahren. Dies ist eine neuere Version des Nagelgürtels, welche die Polizei einsetzt, um beispielsweise Raser zu stoppen. Die Autoreifen verloren dadurch so viel Druck, dass der Wagen stoppen musste.
Von den anderen Angeklagten äußerte sich an diesem Tag keiner zu den Vorwürfen. Bis auf den 29 Jahre alten Adnan A. wollen sich alle an den nächsten Verhandlungstagen dazu einlassen.
In den Biographien der Männer, die vor Gericht von ihnen geschildert wurden, lassen sich einige Parallelen finden: So haben alle entweder die Schule oder ihre Ausbildung abgebrochen und Geld mit kleineren Aushilfsjobs verdient. Auch Schulden oder Drogenkonsum spielen bei einigen eine Rolle.
Zakaria M., der an drei Sprengungen beteiligt gewesen sein soll, ist zudem vorbestraft. Der Dreiunddreißigjährige wurde 2019 vom Landgericht Düsseldorf zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt – ebenfalls wegen Geldautomatensprengungen. Bei ihm steht nun auch die Frage nach einer Sicherungsverwahrung im Raum.
Der Angeklagte Ilias A. gab an, sein Hausarzt habe eine verminderte Intelligenz bei ihm festgestellt. Zudem habe er in der Vergangenheit mehrmals unter einer Psychose gelitten. Ein Sachverständiger soll nun klären, ob dies eine Auswirkung auf seine Steuerungsfähigkeit hat. © Frankfurter Allgemeine Zeitung
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