Zu wenig Versammlungsfreiheit?: Hessens höchstes Gericht befasst sich an diesem Mittwoch mit der Neufassung des Versammlungsrechts im Land. Die Frage ist, ob es die Versammlungsfreiheit zu stark beschränkt.
Beschränkt das neue Versammlungsrecht in Hessen zu sehr die Versammlungsfreiheit? Um diese Frage geht es im Kern an diesem Mittwoch bei einer mündlichen Verhandlung am Staatsgerichtshof heute in Wiesbaden. Geklagt haben die frühere Linken-Fraktion (Aktenzeichen P.St. 2920) und die AfD-Fraktion (P.St. 2931) im Landtag.
Wogegen richten sich AfD und Linke?
Sie wenden sich mit ihren Normenkontrollanträgen gegen einzelne Vorschriften des vor eineinhalb Jahren in Kraft getretenen Versammlungsfreiheitsgesetzes der damaligen schwarz-grünen Koalition. Die Neuregelung räume Polizei und Versammlungsbehörden zu viel Befugnisse ein und es drohe zu viel Kontrolle, so die Kritik.Die seinerzeitige Linken-Fraktion hat einst als Beispiele für eine Verfassungswidrigkeit aus ihrer Sicht folgende Punkte genannt: die weitreichenden Pflichten der Versammlungsleitung bei Demos zur Erhebung und Mitteilung persönlicher Daten sowie die weitreichenden Möglichkeiten der Anwesenheit von Polizisten, Bild- und Tonaufnahmen sowie von Verbot und Auflösung.
Nun teilt die Linke mit, auch von der jetzigen schwarz-roten Landesregierung sei "eine grundrechtskonforme Reform nicht zu erwarten". Die Partei will zudem die Verfassungsmäßigkeit der Bannmeile um den Wiesbadener Landtag vom Staatsgerichtshof überprüfen lassen.
Hat es auch Proteste gegeben?
Ja, vor Inkrafttreten des hessischen Versammlungsgesetzes im April 2023 ist es zu mehreren Demos im Land gekommen. Zudem kassierten die damaligen Linken-Abgeordneten von Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) nach einem unerlaubten Protest mit Plakaten im Parlament in Wiesbaden eine Rüge und einen Ordnungsruf. Trotz Wallmanns Aufforderung, Fotos davon zu löschen, landeten diese seinerzeit in sozialen Medien.
Was plant der Staatsgerichtshof?
Elf Richterinnen und Richter befassen sich voraussichtlich mehrere Stunden lang mit dem Thema. Einerseits ist die Versammlungsfreiheit von Bürgern vom Grundgesetz und von der Landesverfassung grundsätzlich geschützt. Andererseits will die Landespolitik beispielsweise gewalttätige und extremistische Demonstranten in die Schranken weisen lassen können. In der mündlichen Verhandlung dürfte es detailreich um Stellungnahmen der Kläger und der Landesregierung samt juristischer Diskussion gehen.
Wann wird ein Urteil erwartet?
Erst nach mehreren Monaten. Also erst im Jahr 2025, wie es in Justizkreisen heißt. © Frankfurter Allgemeine Zeitung
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