Entwurf für Gewaltschutzgesetz: Die Länderkammer schließt sich mit großer Mehrheit einem hessischen Vorstoß zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt an. Die Entscheidung fällt im neuen Jahr.
Mit einer parteiübergreifenden Mehrheit hat der Bundesrat am Freitag einem hessischen Antrag zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt zugestimmt. Dass von den 16 Ländern lediglich Thüringen nicht mit Ja stimmte, wurde auf die noch nicht vollständig abgeschlossene Regierungsbildung in Erfurt zurückgeführt. Der Beschluss des Bundesrats ist nur eine Entschließung und hat keine unmittelbare Auswirkung. Er ist aber ein Signal der Länder an die Bundesregierung und die unterschiedlichen Fraktionen im Parlament.
Jeden Tag werde in Deutschland eine Frau von ihrem Partner zu Hause umgebracht, stellte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) in seiner Rede in der Länderkammer fest. Im vergangenen Jahr sei die Zahl der Opfer von häuslicher Gewalt um 6,5 Prozent gestiegen.
Um sie besser zu schützen, will der Bundesrat nun gemäß dem Antrag aus Wiesbaden das spanische Modell der elektronischen Fußfessel im Gewaltschutzgesetz verankern. Der wesentliche Unterschied zur bisherigen elektronischen Aufenthaltsüberwachung besteht darin, dass es keine vordefinierten festen Verbotszonen gibt. Die elektronische Fußfessel des Täters kommuniziert mit einer GPS-Einheit, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Angreifers als auch des Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geographische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn Aggressor und Opfer einander absichtlich oder unabsichtlich begegnen.
Unklarheiten bezüglich der Umsetzung dauern an
Die praktische Erfahrung zeige, dass die Fußfessel nach dem spanischen Modell Leben rette, stellte Heinz fest. Sie müsse im Gewaltschutzgesetz verankert werden, um flächendeckend alle Schutzlücken von der Vorsorge vor einer möglichen Gefahr bis hin zur Kontrolle nach einer Haftstrafe zu schließen.
Nach einer "langen Blockade" durch den früheren Justizminister Marco Buschmann (FDP) habe dessen Nachfolger Volker Wissing (parteilos) inzwischen einen Referentenentwurf vorgelegt, der das spanische Modell ins Gewaltschutzgesetz aufnehme. Das Tragen der Fußfessel werde aber auf drei Monate begrenzt. Besser seien sechs Monate, so Heinz.
Außerdem müsse die Fußfessel auch gegen den Willen des Täters durch unmittelbaren polizeilichen Zwang angelegt werden können. Im Übrigen fehle in
Entwurf wird im Januar im Bundestag präsentiert
Es dürfe aber nicht passieren, dass Frauen sich deshalb gar nicht an die Gerichte wendeten. Mit der Überwachungstechnik der neuen Generation sei Hessen dabei, das spanische Modell einzuführen, berichtete der Unionspolitiker. Aber erst die entsprechende Änderung des Gewaltschutzgesetzes versetze das Land in die Lage, die Opfer von häuslicher Gewalt über einen längeren Zeitraum zu schützen.
Das geltende Gewaltschutzgesetz ist seit dem Jahr 2000 in Kraft. Der Referentenentwurf, mit dem die Bundesregierung es ändern will, wurde Anfang Dezember an Länder und Verbände verschickt. Sie hatten bis Mitte des Monats Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. "Es wäre im unmittelbaren Interesse aller gewaltbetroffenen Menschen in unserem Land, wenn es gelänge, ihn noch vor der Bundestagswahl zu verabschieden", so Wissing.
Dessen Entwurf wird das Bundeskabinett aller Voraussicht nach im Januar beim Bundestag einbringen. Die von Hessen formulierten Änderungswünsche der Länder könnten schon vorher berücksichtigt werden. Sie könnten aber auch in die parlamentarische Beratung einfließen. Die Chance, dass sich damit etwas ausrichten lässt, steigt dadurch, dass außer den Unionspolitikern auch die Ministerpräsidenten von SPD und Grünen für den hessischen Vorstoß votieren. © Frankfurter Allgemeine Zeitung
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