Wiesbaden - Zwischen Anfang 2022 und Ende August diesen Jahres haben 1.177 ausländische Straftäter Hessen verlassen.

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Sie seien in ihre Herkunftsländer oder in Drittstaaten abgeschoben worden, freiwillig ausgereist oder hätten Deutschland auf Grundlage der Dublin-Verordnung verlassen, hieß es von Innenminister Roman Poseck (CDU). Die FDP hatte eine Anfrage an sein Ministerium zu den Auswirkungen des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes gestellt.

In Europa ist durch die Dublin-Verordnung geregelt, dass ein EU-Land für einen Asylbewerber zuständig ist, wenn er dort zuerst einen Antrag auf Schutz gestellt hat. Reisen die Flüchtlinge anschließend in ein anderes Land weiter, muss das erste Land die Schutzsuchenden zurücknehmen.

Mehr als 12.000 Menschen ausreisepflichtig

Seit 2023 bis einschließlich August 2024 hätten 2.436 Abschiebungen nicht vollzogen werden können. Die Gründe dafür sind dem Ministerium zufolge vielfältig. Menschen seien nicht angetroffen worden, untergetaucht, im Kirchenasyl oder auch reiseunfähig.

Mit Stand Ende August seien in Hessen 12.775 Menschen ausreisepflichtig gewesen, 9.254 von ihnen hätten aber eine Duldung gehabt.

Keine neuen Kapazitäten bei Abschiebehaft geplant

Das Rückführungsverbesserungsgesetz hat zum Ziel, dass insbesondere Straftäter, Gefährder und Schleuser schneller abgeschoben werden. Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, um den Vollzug der Abschiebung effektiver zu machen und die Ausreisepflicht von Menschen ohne Bleiberecht besser durchsetzen zu können.

So erhalten Behörden mehr Möglichkeiten, Ausreisepflichtige aufzufinden, ihre Identität anhand von Dokumenten zu klären und ein Untertauchen zu verhindern. Beispielsweise wird die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von bislang 10 Tagen auf 28 Tage verlängert. Eine Erweiterung der Kapazitäten in der Abschiebehaftanstalt in Darmstadt ist Poseck zufolge nicht geplant.  © Deutsche Presse-Agentur

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