Mainz - Die oppositionelle CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag sieht noch Diskussionsbedarf beim geplanten Instrumentarium zur Finanzierung der umfangreichen Um- und Neubauten an der Universitätsmedizin Mainz.

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Der Unionsfraktion erschließe sich bislang nicht, warum es das von der Landesregierung angedachte Sondervermögen brauche, sagte der Abgeordnete Christof Reichert in Mainz. Sondervermögen seien immer auch Schattenhaushalte und sollten nur in absoluten Ausnahmefällen eingerichtet werden.

Der Campus der Mainzer Unimedizin, der einzigen Universitätsklinik in Rheinland-Pfalz mit mehr als 8.700 Mitarbeitern und jährlich knapp 300.000 Patienten, ist sanierungsbedürftig. Die vielen eher kleineren Bauten gelten als nicht mehr zeitgemäß, erschweren effektive Abläufe. Ein Baumasterplan sieht vor, dass bis etwa 2040 nach aktueller Schätzung insgesamt 2,2 Milliarden Euro verbaut werden sollen. Genau dafür will die Landesregierung ein Sondervermögen einrichten, in das nach und nach Geld von Landesseite fließen soll.

Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sagte im Landtag, es handele sich um ein sehr langfristiges und kostenintensives Projekt. Für Übergangslösungen müssten auch bestehende Bauten noch saniert werden, es müssten zudem Flächen angemietet werden. Für dieses komplexe Vorhaben brauche es ein Höchstmaß an Planbarkeit einerseits und eine gewisse Flexibilität andererseits. Der Gesetzentwurf zu dem Sondervermögen erlaube daher jährliche Plananpassungen unter Beteiligung des Parlaments.

Grünen-Fraktionschefin Pia Schellhammer betonte, Landeshaushalte gälten für zwei oder gar nur ein Jahr. Insofern sei es sinnvoll, mit dem Sondervermögen den Zufluss von Geld für dieses viel langfristigere Projekt zu gewährleisten. Dies sei im Paket zu sehen mit der am Vortag im Landtag beschlossenen Gesetzesnovelle für flexiblere organisatorische Strukturen an der Universitätsmedizin und die für 2025 geplante Teilentschuldung der defizitären Klinik in Höhe von 400 Millionen Euro.

Der Landtag überwies den Gesetzentwurf zunächst an den nun federführenden Rechtsausschuss sowie den Haushalts- und Finanzausschuss.  © Deutsche Presse-Agentur

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