Mainz/Koblenz - Für den Umgang mit den einst für ein Forschungsprojekt auf Straßen in mehreren rheinland-pfälzischen Städten aufgemalten Fahrrad-Piktogrammen ist noch immer keine Lösung gefunden worden.
Damit ist weiter unklar, ob die Symbole auf den Fahrbahnen bleiben können oder verschwinden müssen. Nun steht eine vom Land mitfinanzierte Studie an.
Die Stadt Mainz ist nach eigenen Angaben in regelmäßigen Gesprächen mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM). Die Piktogramme seien nach wie vor auf den Straßen. Auch in Koblenz sind die Piktogramme noch erhalten, einem Stadtsprecher zufolge wurden sie aber nicht mehr neu markiert. In Facharbeitsgruppen der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußverkehrsfreundlicher Kommunen (AGFFK) sei das Thema ebenfalls besprochen worden. Ein gemeinsames Positionspapier sei dem LBM und dem Verkehrsministerium übermittelt worden, sagte der Sprecher. Nun werde nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Entsprechend äußert sich auch der LBM.
Die Piktogramme waren Teil eines vom Bundesverkehrsministerium geförderten Forschungsprogramms der Bergischen Universität Wuppertal und der Technischen Universität Dresden. Das beschäftigte sich damit, dass die Zahl der Radfahrer auf Straßen zunimmt, die Fahrbahnbreiten aber längst nicht überall für Radwege ausreichen.
Ruf nach Übergangsregelung in Rheinland-Pfalz
Testweise wurde mit Piktogrammen oder Schildern auf oder an Straßen darauf hingewiesen, dass Radfahrer das Recht haben, auf der Fahrbahn unterwegs zu sein. Der Verkehr wurde auf 20 Strecken in 15 Kommunen in Deutschland - darunter Mainz, Koblenz und Trier - vor und nach dem Anbringen von Piktogrammen oder Schildern verglichen.
Der Landesbetrieb betont, dass die Fahrrad-Piktogramme nie in die Straßenverkehrsordnung (StVO) übernommen worden seien. Entsprechend hatte er in der Vergangenheit die Entfernung verlangt. In dem Positionspapier der AGFFK wird dagegen betont, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hätten die Piktogramme dennoch per Erlass freigegeben.
Auch das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium solle entsprechende Vorgaben schaffen. "Wir fordern eine Ausnahmegenehmigung für den Bestand nach dem Vorbild des Erlasses von NRW, der auch eine Nachmarkierung bei Bedarf inkludiert." Erstrebenswert sei eine bundeseinheitliche Regelung. Da der Bund anscheinend keinen Regelungsbedarf sehe, sei eine Übergangsregelung des Landes Rheinland-Pfalz wünschenswert.
Von Seiten des Landesbetriebs heißt es, es gebe bereits jetzt rechtssichere Möglichkeiten, um den Radverkehr zu stärken - beispielsweise Fahrradstraßen oder Schutzstreifen am Fahrbahnrand mit entsprechenden Piktogrammen. Im Falle der Piktogramme auf der Fahrbahn sei vereinbart worden, dass die AGFFK eine Studie beauftragt, in der mögliche alternative Piktogramm-Konzepte im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung und deren mögliche Nutzung geprüft werden sollten. Das Verkehrsministerium werde diese Studie finanziell unterstützen. © Deutsche Presse-Agentur
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