Thomas Friedrichs Hoffnungen ruhen jetzt auf dem Petitionsausschuss des NRW-Landtags. Den hat der Zülpicher angerufen, um zu erreichen, dass seine Ehefrau Jamila Oussad, eine Marokkanerin, auch ohne Familienzusammenführungsvisum dauerhaft in Deutschland bleiben darf.

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Die Ausländerbehörde des Kreises Euskirchen will ihr dieses Visum vorerst nicht erteilen. Friedrich (56) dagegen ist der Meinung, dass seine Frau (44) schon jetzt einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel habe.

Friedrich, der früher in Kirchheim zuhause war, hat die vergangenen 25 Jahre in Marokko gelebt. Seit mehr als 15 Jahren ist er mit Jamila Oussad verheiratet, das Paar hat einen Sohn und eine Tochter. "Wegen der besseren Bildungsmöglichkeiten für unsere Kinder haben wir beschlossen, künftig in Deutschland zu leben", sagt Friedrich.

Kinder haben die deutsche und marokkanische Staatsbürgerschaft

Der 14 Jahre alte Sohn und die elfjährige Tochter haben neben der marokkanischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Dauerhaft in die Bundesrepublik überzusiedeln, war für sie also unproblematisch. Ihre Mutter nutzte für die Einreise am 21. Juli ein Schengen-Visum, das ihr einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen erlaubt.

Die Familie bezog ein Haus in Zülpich. Als Oussad im August beim Kreis Euskirchen eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollte, erfuhr sie, dass sie dafür ein Visum zur Familienzusammenführung benötigt. Ein solches Visum kann aber nur die deutsche Botschaft in der marokkanischen Hauptstadt Rabat ausstellen. Damit fingen die Probleme für Familie Friedrich-Oussad an. "Bei der Botschaft in Rabat ist es auf Monate nicht möglich, einen Termin für das Einreichen der Unterlagen zu erhalten", sagt Friedrich. Gelinge dies irgendwann doch, "liegen die Wartezeiten für die Vergabe des Visums bei mindestens 18 Monaten". Die Botschaft gibt auf ihrer Internetseite die Wartezeit mit mehr als einem Jahr an.

Zülpicher geht im Fall seiner Frau von einem sozialen Härtefall aus

Während Friedrich vom Terminhandel auf dem Schwarzmarkt mit Beträgen um die 1000 Euro berichtet, warnt die Botschaft vor dieser Variante: Sie vergebe keine Termine über "Händler", "Berater" oder "Dienstleister". Wer sich ihrer trotzdem bediene, riskiere, "viel Geld und Zeit zu verlieren".

Mit ihrem Schengen-Visum darf die Marokkanerin nur 90 Tage in Deutschland bleiben. "Beim Ausländeramt sagte man uns, dass sie das Land nach diesen 90 Tagen für mindestens weitere 90 Tage verlassen muss, bevor sie wieder einreisen darf, und das wieder nur für 90 Tage", erklärt der Zülpicher.

Er ist der Ansicht, dass die Ausländerbehörde vom Erfordernis eines Familienzusammenführungsvisums absehen, die Aufenthaltserlaubnis also schon jetzt erteilen könne, denn es liege ein Fall von sozialer Härte vor. Dies deshalb, weil seine Ehefrau nicht über viele Monate von ihren minderjährigen Kindern getrennt werden dürfe und weil es außerdem kaum möglich sei, auf normalem Wege einen zeitnahen Termin in der Botschaft zum Einreichen der Visumsunterlagen zu bekommen.

Kreis Euskirchen: Lange Wartezeiten hätten bedacht werden müssen

Beim Kreis Euskirchen sieht man die Dinge anders. Das Argument der Familie, wegen der besseren Bildungsmöglichkeiten für die Kinder nach Deutschland überzusiedeln, deute darauf hin, dass diese Entscheidung nicht kurzfristig getroffen worden sei. "Ein früherer Termin zur Beantragung eines Visums wäre daher möglich gewesen", erklärte Corinna Lawlor von der Pressestelle.

Dass die Wartezeiten bei der Botschaft sehr lang seien, sei bekannt. Dies hätte, so Lawlor weiter, "in die Planungen für die Übersiedelung einbezogen werden müssen". Friedrich hält dagegen, dass seine berufliche Tätigkeit – Arbeit mit schwer erziehbaren Jugendlichen – eine langfristige Planung nicht zugelassen habe.

Eine Lösung für die Marokkanerin könnte eine Duldung sein

Während der 56-Jährige eine soziale Härte geltend macht, beharrt die Ausländerbehörde nach Lawlors Worten darauf, dass Oussad "keinen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung ohne vorheriges Visumverfahren" habe. Sie sei deshalb "nach Ablauf des Besuchsaufenthaltes", also nach 90 Tagen, ausreisepflichtig.

"Die Rechtslage", so die Sprecherin, "ist eindeutig und unmissverständlich durch die oberste Ausländerbehörde dargelegt worden." An deren Vorgaben sei der Kreis als untere Ausländerbehörde gebunden. Das NRW-Familienministerium habe die Auffassung des Kreises bestätigt.

Allerdings sei noch eine andere Lösung möglich, erklärte Lawlor. Sie bestehe darin, der Marokkanerin "nach Eintritt der Ausreiseverpflichtung eine Duldung zu erteilen, während sie sich um einen Termin bei der Botschaft in Rabat für ein Visum bemüht". Nach Vorlage des Termins könnte die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung aussprechen, "so dass das Visum kurzfristig erteilt werden kann". Nach ihrer Wiedereinreise könnte Oussad dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

NRW-Innenministerium will Petitionsausschuss nicht vorgreifen

Für Friedrich hat diese Variante einen Nachteil: die lange Wartezeit bei der Botschaft allein für die Terminvergabe zum Einreichen des Visumsantrags. Bis der Antrag dann abschließend geprüft sei, vergingen weitere Monate.

Der Kreis dagegen hält diese Variante für praktikabel. Durch das Angebot der Ausländerbehörde, das Verfahren durch eine Vorabzustimmung zu beschleunigen, sei sichergestellt, dass Oussads Trennung von der Familie nur einige Tage dauern werde. Vielleicht sei es auch möglich, das Visum im Rahmen einer Urlaubsreise abzuholen. Friedrichs Argument, die Kinder müssten monatelang ohne ihre Mutter auskommen, lässt die Behörde also nicht gelten.

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Thomas Friedrich hat sich während seiner Korrespondenz mit dem Kreis Euskirchen auch an eine Reihe weiterer Behörden gewandt, darunter das NRW-Innenministerium. Es habe ihm zuletzt mitgeteilt, so Friedrich, dass es der Entscheidung des Petitionsausschusses nicht vorgreifen wolle. Daher äußere man sich derzeit nicht zu der Sache.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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