Bei gemeinsamen Kontrollen von Tiertransporten auf dem Rastplatz Sülztal an der A3 bei Lohmar haben die Veterinärämter des Rhein-Sieg-Kreises, des Oberbergischen Kreises und des Rheinisch-Bergischen Kreises, die Polizei und das Bundesamt für Logistik und Mobilität zahlreiche Verstöße festgestellt.

Mehr News aus Nordrhein-Westfalen finden Sie hier

Nach Angaben des Rhein-Sieg-Kreises wurden dabei am vergangenen Donnerstag insgesamt sieben Transporter kontrolliert. Bei zwei Transporten, bei denen private Pferdehalter ihre Tiere transportieren, habe es keinen Grund zur Beanstandung gegeben. Bei immerhin vier der fünf gewerblichen Tiertransporte habe es jedoch Verstöße gegeben.

Schweine hatten auf langen Fahrten keinen Zugang zu Wasser

Bei den gewerblichen Transporten handelte sich demnach um drei Schweinetransporte, einen Fischtransport und einen Transport von Rindern. Beanstandet wurden hauptsächlich fehlende oder abgelaufene Zulassungen des Transportunternehmens, beziehungsweise des Aufliegers, aber auch tierschutzrechtliche Verstöße.

Bei zwei Schweinetransportern sogenannte "lange Transporte", die länger als acht Stunden dauern, hatten die Tiere keinen freien Zugang zu Wasser. Das konnte vor Ort abgestellt werden. Ein Schweinetransport wies keine Mängel auf.

Vielen Dank für Ihr Interesse
Um Zugang zu allen exklusiven Artikeln des Kölner Stadt-Anzeigers zu erhalten, können Sie hier ein Abo abschließen.

Erfreulich sei, so der Rhein-Sieg-Kreis, dass anders als in der Vergangenheit bei keinem Fahrzeug eine Überladung festgestellt wurde. Die Tiere hatten entsprechend einer Verordnung der Europäischen Union ausreichend Platz. Diese EU-Verordnung regelt den Transport von lebenden Wirbeltieren innerhalb der EU, einschließlich der Kontrolle der Tiere bei deren Ausfuhr oder Einfuhr.  © Kölner Stadt-Anzeiger

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.