Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird im kommenden Jahr in Niederkassel bei 1010 Prozentpunkten liegen – unabhängig davon, ob es sich beim jeweiligen Grundstück um ein Wohngrundstück handelt oder ein sogenanntes Nichtwohngrundstück.
Das hat der Stadtrat am Donnerstagabend mit großer Mehrheit beschlossen. Zurzeit beträgt der Hebesatz im NRW-Vergleich rekordverdächtige 1100 Prozentpunkte.
CDU, SPD und FDP folgten dem Vorschlag der Stadtverwaltung, auf eine solche Unterscheidung zu verzichten, die der Gesetzgeber den Kommunen grundsätzlich ermöglicht. Hätte sich der Rat für eine Unterscheidung entschieden, dann hätte der Hebesatz für Wohngrundstücke entsprechend einem Vorschlag des Landes NRW auf 982 Prozentpunkte gesenkt werden können. Im Gegenzug wäre er für Nichtwohngrundstücke auf 1146 Punkte erhöht wurden. Die Stadtverwaltung hatte allerdings im Vorfeld der Ratssitzung vor einer solchen Differenzierung gewarnt, weil sie, so Kämmerin Hilde Schmitz, mit juristischen Risiken verbunden ist.
Niederkasseler CDU lehnt "Symbolpolitik" ab
Für eine Differenzierung der Hebesätze sprachen sich sechs Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Zwei Grüne enthielten sich der Stimme, ebenso die Vertreter von BSW und AfD. "Mit einer Unterscheidung hätte es zumindest einen kleinen Anreiz gegeben, Nichtwohngrundstücke zu Wohnzwecken zu bebauen", formulierte Ulrich Buchholz für die Befürworter.
Dano Himmelrath, der Vorsitzende der CDU-Fraktion, verteidigte den Mehrheitsbeschluss. "Eine Unterscheidung zu treffen, nur um beim Hebesatz für die Wohngrundstücke unter 1000 Prozentpunkten zu bleiben, ist reine Symbolpolitik", sagte er. Mittelfristig dürfte die Grundsteuer in Niederkassel bis 2027 allerdings weiter steigen. Das deutete Bürgermeister Matthias Großgarten (SPD) in der Ratssitzung bei der formellen Einbringung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 an.
"Der Umfang einer zukünftigen Erhöhung der Grundsteuer B ist abhängig von der allgemeinen Entwicklung, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer. Mit den Entscheidungen über die Umsetzung weiterer Gewerbegebiete und der Erweiterung der bestehenden Gewerbegebiete sind erste Maßnahmen getroffen worden, um die Gewerbesteuer als Säule der städtischen Finanzierung neben der Grundsteuer B zu stärken", sagte Großgarten. © Kölner Stadt-Anzeiger
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