Neuer Stadtteil in Wiesbaden: Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage des BUND gegen einen geplanten Stadtteil für 10.000 Menschen in Wiesbaden abgewiesen – eine Revision ist nicht zugelassen.

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Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Donnerstag die Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Hessen (BUND) gegen die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld in Wiesbaden abgewiesen. Dort soll auf einer Fläche von rund 68 Hektar ein Stadtteil für etwa 10.000 Menschen entstehen. Im nördlichen Bereich soll der neue Standort für das Bundeskriminalamt gebaut werden, für den etwa 27 Hektar vorgesehen sind. Der VGH hat die Klage der Umweltschützer laut mündlicher Begründung abgewiesen, weil es an einem "statthaften Klagegegenstand" gefehlt habe. Eine Revision ist nicht zugelassen. Dagegen kann der BUND eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Der Naturschutzbund hatte 2021 gegen die vom Darmstädter Regierungspräsidium genehmigte Zielabweichung von den Vorgaben des Regionalplans Südhessen geklagt, die von der Regionalversammlung am 7. Mai 2021 beschlossen worden war. Die Umweltschutzorganisation hatte unter anderem bemängelt, dass ein so großes Vorhaben wie das Ostfeld nicht ohne eine Umweltprüfung raumordnerisch genehmigt werden dürfe. "Die Planung der Stadt Wiesbaden hat den gewaltigen Umfang von 450 Hektar. Das entspricht einer Fläche von rund 600 Fußballfeldern", sagte Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen, nach dem Urteil. Seiner Einschätzung nach werde die gesamte Fläche der heutigen landwirtschaftlichen Nutzung entzogen und als Freiraum verloren gehen. "Zu den besonders betroffenen Funktionen des Gebiets zählen die Biotopvernetzung, der Erhalt fruchtbarer Böden und der Lebensraum für seltene Tierarten", führte Nitsch aus und ergänzte: "Auch die Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet zur Abkühlung der Sommerhitze im benachbarten Mainz und den Wiesbadener Stadtteilen an der Rheinschiene würde beeinträchtigt."

Urteil sei "positive Nachricht" für die Stadt

Der vierte Senat des Gerichts begründete sein Urteil damit, dass die Erfordernis einer Planänderung nicht bestanden habe, weil die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme keine Grundsätze der Planung berühre. Als Rahmenordnung bringe die Entwicklungsmaßnahme lediglich die Absicht einer entsprechenden Bauleitplanung zum Ausdruck, enthalte aber keine verbindlichen planungsrechtlichen Vorgaben, die eine Änderung des Regionalplans anstelle einer Zielabweichungsentscheidung erforderlich machten, argumentierte das Gericht.

Das Projekt Ostfeld wird von der Wiesbadener Stadtentwicklungsgesellschaft SEG entwickelt, deren Geschäftsführer Roland Stöcklin das Urteil eine "positive Nachricht" für die Stadt nannte. "Wir sind vor dem Verfahren optimistisch gewesen und fühlen uns jetzt bestätigt. Das ist ein guter Tag für dieses Projekt und damit auch ein guter Tag für die ganze Region", sagte Stöcklin. "Wir hatten gehofft, dass das Gericht unserer stichhaltigen Argumentation so eindeutig folgt. Es gab nie die Intention, die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zu machen."

Stöcklin kündigte an, dass die Entwicklungsgesellschaft nun alle weiteren notwendigen Untersuchungen und Gutachten veranlassen werde. "Das Urteil ist auch ein schöner Beweis für die gründliche Arbeit, die wir in den vergangenen Jahren geleistet haben", sagte er. Der Wiesbadener Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) kommentierte das Urteil mit den Worten: "Damit sind wir einen schönen Schritt weiter bei der Realisierung des Ostfelds."

Auf Ostfeld-Planer warten weitere Herausforderungen

Der VGH wird sich allerdings in der nächsten Woche abermals mit dem Ostfeld beschäftigen müssen, weil Eigentümer von Grundstücken zwei Normenkontrollklagen angestrengt haben. "Die Antragsteller beider Verfahren wenden sich als Eigentümer von im Entwicklungsbereich liegenden Grundstücken gegen die Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Ostfeld", teilte das Gericht auf Nachfrage mit. Roland Stöcklin, der Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft, sagte, er sei optimistisch, dass auch die bevorstehenden Verhandlungen für das Projekt ausgingen, er werde auch selbst in Kassel bei Gericht sein.

Neben den rechtlichen Hürden müssen die Ostfeld-Planer mit weiteren Herausforderungen umgehen. So wird das Vorhaben nach aktuellen Prognosen noch einmal teurer als erwartet. Laut einer dem Wiesbadener Magistrat vorgestellten Kosten- und Finanzierungsübersicht gehen die Experten, die sie zusammengestellt haben, inzwischen von Einnahmen in Höhe von 641 Millionen Euro aus, denen Kosten in Höhe von 847 Millionen Euro gegenüberstehen. Damit beträgt das zu erwartende Defizit derzeit rund 206 Millionen Euro.

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Knifflig wird auch die Frage nach einem Schienenanschluss. Lediglich ein Neubau des Bundeskriminalamts kann problemlos an das Schienennetz angebunden werden, für die Wohnflächen gilt das nicht. Mehrere Machbarkeitsuntersuchungen haben noch keine Möglichkeit erkannt, einen förderfähigen Schienenanschluss zu planen. Ein solcher ist aber Teil der Genehmigung durch die Regionalversammlung und damit zwingend notwendig dafür, dass der Stadtteil entstehen kann. Denn seine Bewohner sollen auf eigene Autos weitgehend verzichten.  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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