Frankfurter Verordnung: Hessens größte Stadt will die unkontrollierte Vermehrung streunender Tiere verhindern und so auch deren Leiden lindern - mit einer neuen Verordnung.

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In Frankfurt dürfen künftig nur noch kastrierte, gekennzeichnete und registrierte Katzen als Freigänger aus dem Haus oder der Wohnung gelassen werden. Die "Katzenschutzverordnung", die das vorschreibt, ist zum 1. Oktober in Kraft getreten. Sie gilt für Tiere, die älter als fünf Monate sind, und soll verhindern, dass sich frei lebende Katzen unkontrolliert vermehren. Zudem soll sie dazu beitragen, das Leid vieler dieser Streuner zu lindern. Katzenbesitzer müssen auf Verlangen "einen Nachweis über die nicht vorhandene Fortpflanzungsfähigkeit" und die Registrierung ihrer Tiere vorlegen.

In Frankfurt gibt es nach Einschätzung von Tierschützern Tausende wild lebende Katzen, denen es meist schlecht gehe. Viele litten an Nahrungsmangel, Parasitenbefall, Krankheiten und Verletzungen. Tierschutzvereine unterstützen daher Regelungen, wie sie jetzt auch in Hessens größter Stadt eingeführt werden. Die "Katzenschutzverordnung" gibt den Vereinen mehr Rechtssicherheit, denn bisher haben sich Tierschützer, die von ihnen gefundene Katzen kastrieren ließen, rechtlich in einer Grauzone bewegt. Zudem werden Tierheime und Pflegestellen entlastet, die durch die Betreuung entlaufener oder ausgesetzter Streunerkatzen räumlich und finanziell überfordert sind.

Mit der Katzenschutzverordnung gegen das Leiden der Streuner

Wer im Stadtgebiet von Frankfurt Katzen hält, dürfe von sofort an nur noch fortpflanzungsunfähigen und mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichneten sowie in den üblichen Datenbanken registrierten Katzen unkontrollierten freien Auslauf gewähren, heißt es in der Verordnung. Wenn eine fortpflanzungsfähige Katze in Frankfurt aufgegriffen wird, kann dem Halter aufgegeben werden, das Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Ist der Halter nicht binnen 48 Stunden zu ermitteln, wird die Katze auf städtische Kosten kastriert.

Mit der Überwachung von "Freigängerkatzen" strebe die Stadt die "Eindämmung der unkontrollierten Katzenpopulation" an, sagt die Frankfurter Ordnungsdezernentin Annette Rinn (FDP). Die Einführung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht war von der CDU in der Stadtverordnetenversammlung gefordert worden. "Eine Katzenschutzverordnung kann das Leiden der Streunerkatzen erheblich verringern", heißt es in dem vor gut einem Jahr vorgelegten Antrag.

Keine Komplikationen in Hinsicht Kastration

Katzenschutzverordnungen sind seit 2013 grundsätzlich mit dem Tierschutzgesetz des Bundes vereinbar. Das Land Hessen hat seinen Städten und Gemeinden daraufhin per Landesverordnung die Möglichkeit geboten, kommunale Regelungen zu treffen. Zahlreiche Kommunen, darunter Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Hanau und Kelsterbach, nutzen diese Chance bereits.

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Eine Katze wirft im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Auch wenn die nicht alle überleben, wächst die Population sehr rasch. Wenn Katzenbesitzer ihre unkastrierten Tiere frei herumlaufen lassen, nehmen sie in Kauf, dass sie sich mit verwilderten Artgenossen paaren und zu deren unkontrollierter Vermehrung beitragen. Kastrationen können in jeder Tierarztpraxis vorgenommen werden. Die Operation ist ein Routineeingriff, und Komplikationen sind daher selten.  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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