Wiesbaden - Wegen überlanger Verfahrensdauer sind von 2020 bis 2023 in Hessen 18 Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Dabei ging es bei 2 von ihnen um mutmaßlichen versuchten Mord und bei 6 Beschuldigten um den Vorwurf des versuchten Totschlags, wie das Justizministerium in Wiesbaden auf Anfrage der AfD-Landtagsopposition mitteilte. In solchen Ausnahmefällen kommt es immer wieder zur Empörung in der Öffentlichkeit.
Die Ursachen für eine derartige Aufhebung von Haftbefehlen seien stark vom Einzelfall wie etwa vom Umfang der Ermittlungen geprägt, sagte Justizminister Christian Heinz (CDU). Die Entscheidungen über die Organisation von Prozessen unterlägen der richterlichen Unabhängigkeit. Darauf hat das Justizministerium keinen direkten Einfluss.
Mehr Verfahren
Heinz sprach von gestiegenen Verfahrenszahlen in Hessen. Die Landesregierung habe vor allem in den vergangenen beiden Jahren für einen "deutlichen Aufwuchs von Stellen" in der Justiz gesorgt. "Trotz der gesamtheitlich schwierigen Haushaltslage sieht der Haushaltsplanentwurf 2025 weitere 50 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor", erklärte der Minister.
Gegenwärtig gebe es 105.641 offene Ermittlungsverfahren in Hessen (Stand 10.12.2024). Ihre Verfahrensdauer reiche dabei von gut einer Woche bis hin zu rund 40 Jahren ab dem Eingangsdatum bei der Staats- oder Amtsanwaltschaft. Ein Durchschnittswert wird hier laut dem Justizministerium nicht errechnet.
Cold Cases
Jahrzehntelange offene Verfahren können sich bei sogenannten Cold Cases ergeben - etwa bei Altfällen, wo es um Mord geht. Dieser verjährt nicht. Inzwischen können Polizisten Mörder auch viele Jahre nach der Tat überführen, wenn die damaligen Ermittler Beweismaterial gesichert haben und sich daran heute etwa aussagekräftige DNA-Spuren finden - und Vergleichsmaterial vorliegt. © Deutsche Presse-Agentur
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