Kiel - Das Land Schleswig-Holstein, die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Verbände der Leistungserbringer haben einen neuen Rahmenvertrag zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung unterzeichnet.

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"Mit diesem Vertrag setzen wir einen starken Impuls für eine inklusivere Gesellschaft", sagte Sozialministerin Aminata Touré (Grüne). Eingliederungshilfen sollen dazu dienen, Menschen mit Behinderung die nötige Unterstützung zu geben, damit sie gleichberechtigt und selbstbestimmt am sozialen Leben teilnehmen können.

Der Vertrag regelt die Grundlage, wie die Leistungen der Eingliederungshilfe künftig erbracht und vergütet werden. "Wir sorgen dafür, dass jeder Mensch mit Behinderung in Schleswig-Holstein die Möglichkeit hat, ein wirklich selbstbestimmtes Leben zu führen", betonte Touré. Dabei bilde das neue Abkommen das Fundament für bedarfsgerechte Leistungen und die Gestaltung individueller Angebote der Teilhabe.

Der Landesrahmenvertrag folgt nach Angaben des Ministeriums dem Leitgedanken der Personenzentrierung. Individuelle Bedarfe seien unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu erfüllen. Umfang und Inhalte einer Leistung würden über einen Leistungskatalog definiert.

Touré: Juristisches Tauziehen beendet

Der letzte Landesrahmenvertrag stammt vom Juni 2019. Weil damals inhaltliche Fragen zwischen Land und Verbänden offen geblieben waren, erließ die Landesregierung dem Ministerium zufolge eine weitergehende Verordnung. Dagegen klagten die Verbände.

"Mit dem neuen Landesrahmenvertrag beenden wir das jahrelang juristische Tauziehen und haben endlich wieder eine einvernehmliche Lösung zwischen allen Vertragspartnern vorliegen", so Sozialministerin Touré.

In Schleswig-Holstein wurden im vergangenen Jahr den Angaben nach für die Eingliederungshilfe Ausgaben in Höhe von etwa einer Milliarde Euro geleistet. Davon habe das Land rund 870 Millionen Euro getragen, die übrigen Kosten fielen auf die Kreise und kreisfreien Städte. Die Hilfe komme etwa 32.000 Menschen mit Behinderung im nördlichsten Bundesland zugute.  © Deutsche Presse-Agentur

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