Die Leverkusener Stadtverwaltung teilt mit, dass die Bauaufsicht am 12. Dezember 2024 eine Baugenehmigung für ein neues Wettbüro an der Ecke Karl-Ulitzka-Straße/Julius-Dohms-Straße erteilt habe.

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Als Begründung heißt es in der Mitteilung, dass "der Antragsteller einen gesetzlichen Anspruch auf diese Baugenehmigung hat, da die umfassende Prüfung ergeben hat, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen".

An der Straße im Küppersteger Gewerbegebiet will ein Betreiber eine Spielhalle zu einem Wettbüro umbauen, also eine echte Vergnügungsstätte im Sinne des Gesetzes einrichten. Es scheint, als sei man schon mit Umbauen beschäftigt. In dem Gebäude hatte es früher schon halbseidene Gewerbe gegeben, zum Beispiel den Club mit dem Schreibfehler im Schild "Extase".

Meist entstanden in den vergangenen Jahren sogenannte Wettannahmestellen, die, wie Lotto-Annahmestellen, etwas einfacher gestrickt sind und andere Regeln einhalten müssen. Darin darf keine besondere Aufenthaltsqualität erzeugt werden, zum Beispiel sind Tische und Stühle nicht erlaubt. So soll verhindert werden, dass sich darin Zocker wie in einer Kneipe festsetzen. In Wettbüros, wie es jetzt in Küppersteg erlaubt wurde, sind Bildschirme, Tische, Stühle erlaubt, auf denen etwa Fußballspiele gezeigt werden, es gelten andere Regeln.

Neues Leverkusener Wettbüro: Es drängen sich Fragen auf

Bei der jetzigen Erlaubnis drängen sich Fragen auf: Wettvermittlungsstellen soll nicht in räumlicher Nähe zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden, es soll ein Mindestabstand von 350 Metern gelten. Das Gesetz ist noch genauer: Es gilt in der Regel die Luftlinie, auch wenn Behörden "unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standortes" im Einzelfall vom Mindestabstand abweichen darf.

In der direkten Nähe gibt es durchaus Einrichtungen, die von Jugendlichen besucht werden. Direkt gegenüber an der Karl-Ulitzka-Straße 9 hält das "ZIB" (Zentrum für Integration und Bildung) ab Januar neue Sprachkurse ab. Möglich, dass Jugendliche in den Kursen sitzen, genau konnte eine Mitarbeiterin das aber nicht sagen. Regelmäßig gehen aber Jugendliche in die nur 100 Meter entfernte Moschee am Kiesweg, nicht nur zum Beten und zu den Koran-Kursen. Hausaufgabenbetreuung mit richtigen Lehrkräften und Fußballtraining für Jugendgruppen wird dort seit Jahren angeboten. Und die Grundschule an der Kerschensteinerstraße ist weniger als 350 Meter Luftlinie entfernt.

Zuletzt hatte sich die Leverkusener Stadtverwaltung stets widerspenstig gegenüber solchen Ansiedlungen gezeigt. Auf unsere Nachfragen erhielt die Redaktion noch keine Antworten, zuständige Mitarbeiter seien nicht im Büro, hieß es.

Der Gesetzgeber ahnte, wer sich in Wettbüros trifft. Das Ausführungsgesetz NRW zum Glücksspielstaatsvertrag schreibt vor: "Zur Kriminalitäts- und Suchtprävention ist die Wettvermittlungsstelle so zu gestalten, dass sie gut einsehbar ist. Das Anbringen oder Aufstellen von Sichtschutz ist verboten; das Verkleben und das Bekleben von Glasscheiben gilt als Sichtschutz, soweit dadurch die Einsehbarkeit nicht nur unwesentlich erschwert wird." Bei Stadtplanern sind Wettannahmestellen und -büros unbeliebt. Dort konzentrieren sich Suchtgefahr und solche Stellen geraten immer wieder in den Verdacht, dass dort nicht alles legal zugeht.

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Aber aller Kampf gegen die Daddelbuden nützte zuletzt wenig. Nicht nur der Profi-Fußball ist inzwischen mit der Wettbranche finanziell verstrickt. Fast alle Bundesliga-Clubs nehmen das Geld der Wettbranche. Auch Bayer 04 Leverkusen hat zwei solche Sponsoren.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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