Gülle ist derzeit nicht nur an der Neyetalsperre ein Thema, sondern generell im Oberbergischen und den angrenzenden Kreisen.

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Deshalb traf die "Mittelgebirgsallianz" – eine Initiative der Landwirte aus Südwestfalen, Rheinland und Rheinland-Pfalz – am Montag in Reichshof beim "Dreiherrenstein am Hofe Kamp zu Wildberg", um unter dem Motto "Emissionsarme Gülleausbringung im Bergland" über dieses Problemfeld zu diskutieren. An dieser Stelle treffen die Landkreise Oberberg, Olpe und Altenkirchen aufeinander.

Ab dem 1. Februar nächsten Jahres ist die bodennahe, streifenförmige Ausbringung von Gülle auf Grünland für alle Landwirte verpflichtend. Ziel dieser gesetzlichen Vorgabe ist es, Ammoniakemissionen und damit die Feinstaub- und Klimabelastung zu reduzieren. Ausgenommen von dieser Regelung seien nur Land mit einer Hangneigung von mehr als 20 Prozent sowie Kleinstflächen, berichtete Bernd Schnippering, Kreislandwirt in Oberberg.

Landwirte kritisieren geforderte Maßnahme

Die Landwirte erklärten, dass sie gerne bereit sind, diese Klimaschutzmaßnahme mitzutragen. Allerdings: Dafür sei nicht die Ausbringung in der geforderten Schleppschuh- oder Schleppschlauchtechnik erforderlich, die den Nachteil hat, dass sie "Güllewürste" auf dem Grünland hinterlässt, die beim Mähen in das Tierfutter gelangen, falls der Naturdünger nicht durch ausreichend Niederschlag in den Boden eindringen konnte.

Nach wissenschaftlichen Untersuchungen in Bayern könne das Ziel einer Reduzierung der Ammoniakemissionen auch mit den herkömmlichen Breitverteilern, mit denen die Gülle breitwürfig ausgebracht wird, erreicht werden, wenn ihr Trockensubstanzgehalt maximal 4,6 Prozent beträgt, teilt der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband WLV mit, der diese Veranstaltung organisiert hatte. Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg haben diese alternative Ausbringtechnik bereits zugelassen.

Enorme Kosten kann nicht jeder Landwirt stemmen

Aufgrund eines Erlasses des NRW-Landschaftsministeriums Ende Oktober darf als Übergangslösung bis Ende Januar 2026 auch in Nordrhein-Westfalen diese Methode angewandt werden. Michael Richard, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Olpe im WLV, schilderte, dass Rindergülle dafür 1:1 mit Wasser verdünnt werden müsse. Er wies darauf hin, dass in der hiesigen Mittelgebirgsregion mit oftmals widriger Witterung ganz andere Bedingungen herschten als im Flachland und daher nicht alle Landwirte über eine Kamm geschoren werden dürften: "Wir müssen die Stimme für diese Region stärken."

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Franz Bellinghausen, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Oberberg, äußerte sich positiv über diese Ausnahmeregelung, kritisierte allerdings die Frist und forderte eine dauerhafte Lösung: "Viele Betriebe können die enormen Kosten für diese Umstellung überhaupt nicht aufbringen." Er bezifferte die Kosten für einen Schleppschuhverteiler mit mindestens rund 120.000 Euro. Darüber hinaus sei für diese Geräte auch ein größerer Schlepper erforderlich als der für ein Jauchefass benötigte.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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