Der Streit zwischen RWE, Aktivisten und BUND um die mögliche Rodung des "Sündenwäldchens" am Tagebau Hambach hält an.

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Nun beschuldigt der Landesgeschäftsleiter des BUND NRW den Energiekonzern, die Öffentlichkeit zu täuschen.

Nachdem am Montag (6. Januar) bekannt wurde, dass die Mahnwache am Sündenwäldchen aufgelöst werden muss, wendet sich der BUND-Landesverband am Mittwoch (8. Januar) erneut an die Öffentlichkeit. Der Verband hatte am Freitag (3. Januar) in einer Pressemeldung verkündet, gegen den Braunkohletagebau Hambach der RWE Power AG beim Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster geklagt zu haben.

Nun beschuldigt der NRW-Geschäftsleiter des BUNDs, Dirk Jansen, laut einer Pressemeldung den Energiekonzern: "Öffentlich behauptet RWE, einen Zeitplan für Rodungen nicht nennen zu können. Dabei liefen schon seit Langem konkrete Vorbereitungen, um Anfang Januar erste Bäume zu fällen. Erst die BUND-Klage hat dies verhindert." Er führt aus: "Gegenüber dem Oberverwaltungsgericht sagte RWE jetzt lediglich zu, eine Rodung von Bäumen im sogenannten Sündenwäldchen längstens bis zum 13. Januar aussetzen zu wollen. Diese perfide Täuschung der Öffentlichkeit ist unerträglich. Ernüchternd ist, dass die Landesregierung nicht einschreitet."

Kerpen: BUND will Rodung wegen Artenschutz hinauszögern

Auf eine erneuten Anfrage dieser Zeitung bestätigt ein RWE-Sprecher zwar, dass sich das Unternehmen vor dem Oberverwaltungsgericht geäußert habe. Zu den Einzelheiten der Vorwürfe des BUNDs nimmt der Sprecher jedoch keine Stellung: Er könne lediglich "bestätigen, dass RWE im Zuge des Eilverfahrens gegenüber dem OVG erklärt hat, aktuell keine Rodungen in dem sogenannten Sündenwäldchen vorzunehmen."

Weiter sagt er: "Wie bereits betont, finden derzeit keine Rodungen statt und ich kann Ihnen auch weiterhin keinen Zeitplan nennen."

Der BUND dagegen pocht darauf, dass "die in der Hauptbetriebsplanzulassung vom 20. Dezember 2024 vorgeschriebenen Artenschutzmaßnahmen nicht umgesetzt" worden seien. In der Pressemeldung heißt es weiter: "Dazu gehören zum Beispiel eine aktuelle Kartierung der für Fledermäuse wichtigen Höhlenbäume und deren Besatzkontrolle. Damit soll dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot Folge geleistet werden. Offenbar will die RWE Power AG diese Vorgaben umgehen." Auch fehle bis heute ein funktionaler Ersatz für die dann zerstörten Ökokorridore zur Vernetzung der verinselten Waldbereiche.

Der BUND hofft jetzt eigenen Angaben nach, dass das Oberverwaltungsgericht zeitnah die Zwischenverfügung erlässt. Der Verband fordert, die Rodungen so lange zu schieben, bis zumindest die "artenschutzrechtlichen Fragen geklärt sind".

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Auch der Aktivist Michael Zobel wandte sich an die Redaktion und rief zu einem erneuten Spaziergang in und um Manheim-Alt zum Schutz des "Sündenwäldchens" am Sonntag, 12. Januar, 12 Uhr auf. Er zeigte sich über das Verbot der Mahnwache, das die Polizei am Montag (6. Januar) verkündete, äußerst verärgert. Die Gründe, also das Blockieren der Rettungswege, nannte er "hanebüchen".  © Kölner Stadt-Anzeiger

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