Hunderte feierten ausgelassen in Lederhosen und Dirndl am Sportplatz in Seelscheid. Beim Oktoberfest im Zelt floss auch reichlich Bier, zwei Männer gerieten aneinander.
Für den einen endete der Abend im September 2022 im Krankenhaus. Der mutmaßliche Angreifer, ein 51-Jähriger, landete auf der Anklagebank. Ebenso dessen 56-jähriger Bruder. Zu Unrecht, sagte dessen Verteidiger: "Mein Mandant hat nichts gemacht."
Die Situation war aufgrund der Umstände diffus. Unstrittig ist, dass der jüngere Angeklagte das Oktoberfest vorzeitig verlassen musste. Er wurde nach dem Streit von den Ordnern rausbeordert. Als sein Kontrahent gegen 3 Uhr die Veranstaltung verließ und mit zwei Zeugen nach Hause gehen wollte, "sollen beide Angeklagte ihn mit zwei weiteren unbekannt gebliebenen Personen angegriffen haben", heißt es in der Anklageschrift.
Wichtigster Zeuge erschien weder bei der Polizei noch vor dem Siegburger Gericht
Sie sollen ihn so geschlagen haben, dass er zu Boden gegangen sei. Dann sollen sie weiterhin auf den Geschädigten eingeschlagen und eingetreten, der 51-Jährige zudem gezielt den Kopf des Geschädigten getroffen haben. Licht ins Dunkle sollte ein Zeuge bringen, der sich schützend vor den Geschädigten gestellt habe.
Dieser Mann sei ebenfalls attackiert worden, bevor ihn der ältere Bruder wegzog. Problem: Der wohl wichtigste Zeuge im Verfahren folgte weder der Vorladung der Polizei für eine Aussage, noch erschien er vor Gericht. Jedesmal entschuldigte er sich mit Krankheit, legte auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung vor, demnach litt er unter Schulterschmerzen.
Am Morgen des Prozesses entschuldigte er sich telefonisch, er habe eine Atemwegserkrankung, das nötige Attest wollte er nachreichen. "Mir scheint, der Zeuge hat keine Lust zu kommen", sagte Amtsrichter Hauke Rudat. Zu einem etwaigen nächsten Termin müsste er von der Polizei vorgeführt werden.
Seiner Anregung, den Fall mit einem Schmerzensgeld zu erledigen, folgten die Prozessbeteiligten. Der Anwalt des Geschädigten, der als Nebenkläger antrat, hatte bereits im Verfahren 5000 Euro gefordert. Das sei zu viel für eine unkompliziert gebrochene Nase und lediglich vier Tage Arbeitsunfähigkeit, meinte der Verteidiger des jüngeren Bruders und witzelte: "Wenn ich einen Nasenbeinbruch haben wollte, dann so einen." Der Verprügelte habe außerdem schon am folgenden Tag wieder mit seiner Partnerin auf der Festzelt-Bühne getanzt, das belegten Fotos.
Mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 1000 Euro zeigten sich Opfer und Angeklagte einverstanden. Der Adhäsionsantrag, der in der Hauptverhandlung geschlossen wurde, gebe dem Opfer mehr Rechtssicherheit, erläuterte der Richter. Diese Summe sei einklagbar. © Kölner Stadt-Anzeiger
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