Nur noch in Ausnahmefällen soll der Schulhof der Grundschule Witzhelden in Flamerscheid als Parkfläche für Autos zur Verfügung stehen.

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Das teilt die Stadtverwaltung auf eine Anfrage der CDU Leichlingen mit, die auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bezirksausschusses in Witzhelden steht.

"Der Schulhof in Flamerscheid ist außerhalb der Schulzeit für Kinder bis 16 Jahre als Kinderspielplatz ausgewiesen: Von Mai-September bis 20 Uhr, von Oktober – April bis 18 Uhr, ausgenommen sind Sonn- und Feiertage. Gleichzeitig wird der Schulhof als Parkraum für Autos geöffnet und freigegeben", schreiben darin die Christdemokraten.

Leichlingen: Fahrradfahren lernen auf dem Schulhof

Die Verwaltung soll darstellen, wie Kinder den Schulhof in den angegebenen Zeiten ungestört als Spielplatz nutzen können, heißt es in der Anfrage, die die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Silvia Pallenberg unterzeichnet hat. Nicht erlaubt sei das Fahrradfahren auf dem Schulhof – weder während der Schulzeit noch außerhalb. Die CDU will, dass Kinder auf dem Schulhof Fahrradfahren lernen. Dazu Pallenberg: "Im Höhendorf Witzhelden stehen nur wenige Kinderspielplätze zur Verfügung. Es wäre für alle Nutzer des Schulhofs – sowohl für die spielenden Kinder als auch für die parkenden Autofahrer - von Vorteil, wenn hier eine verträgliche Lösung gefunden wird."

In der Antwort der Stadt heißt es dazu: "Die Verwaltung erachtet die grundsätzliche Nutzung des Schulhofs in den oben genannten Zeiten als Kinderspielplatz weiterhin als gegeben an." Man wolle auch Möglichkeiten schaffen, "auf dem Schulhof Fahrrad zu fahren, bzw. das Fahrradfahren zu erlernen". Und: "Eine Nutzung des Schulhofs als Parkraum wird zukünftig nur in Ausnahmefällen möglich sein." Der Verwaltung schwebt zum Beispiel das Erntedankfest in Witzhelden als Ausnahme vor.

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Lehrkräfte könnten auf dem Lehrerparkplatz auf der Gebäuderückseite parken. Der sei immer offen und stehe auch nach Schul- und OGS-Schluss Nutzerinnen und Nutzer von Schule, Musikschule und Sporthalle zur Verfügung. Nicht erlaubt sei das Dauerparken und, seinen Wagen nachts dort stehenzulassen.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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