Die Stadt weist den bereits fertiggestellten Straßenabschnitt der Schloßstraße in Bensberg temporär als Fußgängerzone aus – "aus gegebenen Anlass", heißt es in einer Mitteilung.

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Das entsprechende Verkehrsschild soll noch in dieser Woche aufgestellt werden. Ziel ist es, zu unterbinden, dass Privatleute widerrechtlich mit ihren Autos in die Straße einfahren. "Die aktuell geltende Regelung wird zunehmend missachtet", so die Verwaltung.

Regelung dürfte bei Geschäftsleuten für Frust sorgen

Demnach sei die Einfahrt in die Schloßstraße ab Emilienbrunnen aus Platzgründen für den Individualverkehr untersagt. Die Stadt betont, dass die Breite der baulichen Verkehrsführung keinen Zweirichtungsverkehr zulasse. Wendemöglichkeiten seien nicht vorhanden. Wiederholt sei es zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen.

Für viele Geschäftsleute dürfte die neue Regelung für Frust sorgen. Wie berichtet, besteht der Wunsch, die Befahrbarkeit der Schloßstraße so schnell wie möglich wieder herzustellen, um die Kundenfrequenz zu erhöhen zum Beispiel an baustellenfreien Samstagen. Daraus wird nun endgültig nichts.

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Nur für den Lieferverkehr besteht freie Zufahrt: montags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr sowie samstags zwischen 6 und 10 Uhr. Das Schild Fußgängerzone regele im Vergleich zur bisherigen Beschilderung sowohl eine Einfahrtsbeschränkung als auch ein Parkverbot. "Es macht die Situation eindeutig", sagt Stadtsprecher Patrick Ortmanns. Durch die Vorgabe von Schrittgeschwindigkeit werde zudem die Aufenthaltsqualität erhöht. Die Stadt kündigt Kontrollen zur Einhaltung der neuen Regelung an.   © Kölner Stadt-Anzeiger

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