Wiesbaden - Zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt sind in Hessen im vergangenen Jahr rund 7.300 Wohnungsverweisungen und Kontaktaufnahmeverbote ausgesprochen worden.
Das geht aus der Antwort des hessischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Wiesbadener Landtag hervor. Im Jahr zuvor waren es demnach gut 6.500 entsprechende Maßnahmen gewesen.
Konkret kam es 2023 demnach in 3.556 Fällen zu einer Wohnungsverweisung bis 14 Tage und in 31 Fällen über zwei Wochen. Kontaktverbote bis 14 Tage wurden 3.674 Mal ausgesprochen, über diesen Zeitraum hinaus 44 Mal. Eine elektronische Fußfessel wurde laut Ministerium im vergangenen Jahr in einem Fall gerichtlich angeordnet.
Land will Opfer besser schützen
Nach aktuellen Daten sind immer mehr Frauen in Deutschland von Gewalt betroffen. So stieg etwa die Zahl der weiblichen Opfer von häuslicher Gewalt 2023 laut einer Auswertung des Bundeskriminalamts im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent auf mehr als 180.700. In Hessen haben Angaben der Staatskanzlei zufolge im vergangenen Jahr mehr als 9.000 Frauen Gewalt in ihrer Ehe und Partnerschaft erfahren müssen, Tendenz steigend.
Das Land will mit einem Frauensicherheitspaket Opfer besser schützen und Taten effektiver ahnden. Darin sind unter anderem die geplanten Verschärfungen beim Einsatz elektronischer Fußfesseln verankert. So sollen Näherungsverbote konsequenter durchgesetzt werden können.
Fußfessel in Bundesgesetz verankern
"Die Landesregierung sieht zum Schutz der Betroffenen von häuslicher Gewalt weiteren Handlungsbedarf", erklärte das Innenministerium auch in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage. Die bisherigen Möglichkeiten, die vor allem das Gewaltschutzgesetz und die zeitlich begrenzten gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen der Polizeigesetze der Länder böten, könnten den Opfern häufig keine ausreichende Sicherheit gewährleisten.
Eine hessische Bundesratsinitiative aus dem September sieht daher unter anderem vor, die elektronische Fußfessel im Gewaltschutzgesetz - einem Bundesgesetz - zu verankern. Die Polizeigesetze der Länder ermöglichen ihren Einsatz nach häuslicher Gewalt bislang nur kurzfristig und vorübergehend, bevor gerichtliche längerfristige Entscheidungen greifen können. © Deutsche Presse-Agentur
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