Kinderpornographie: Die Polizei in Hessen ist gegen 84 mutmaßliche Pädokriminelle vorgegangen. Sie sollen kinderpornographisches Material verbreitet haben. In drei Fällen geht es zudem um Vergewaltigung und sexuelle Nötigung von Minderjährigen.
Bei einer Razzia gegen Pädokriminelle sind hessische Ermittler gegen insgesamt 84 Personen vorgegangen, die sich unterschiedlicher Vergehen im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder schuldig gemacht haben sollen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Hessische Landeskriminalamt am Montag mitteilten, wurden in der vergangenen Woche während einer konzertierten Aktion 85 Wohnungen, Häuser und andere Räumlichkeiten durchsucht.
Den 84 Beschuldigten werden überwiegend Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinder- beziehungsweise Jugendpornographie sowie sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zur Last gelegt. In zwei Fällen steht der Verdacht der Vergewaltigung im Raum, in einem Fall der Vorwurf der sexuellen Nötigung.
83 Männer und eine Frau im Alter von 14 bis 74 Jahren
In 23 Fällen haben die Ermittler die Beschuldigten nach den Durchsuchungen mit auf die Dienststelle genommen und sie zu den Vorwürfen vernommen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen standen die Beschuldigten – 83 Männer und eine Frau im Alter von 14 bis 74 Jahren – zum Zeitpunkt der Taten untereinander nicht im Austausch.
Die Durchsuchungen fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Offenbach und Wiesbaden statt. Außerdem gingen Fahnder in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Lahn-Dill, Limburg-Marburg, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Vogelsberg, Waldeck-Frankenberg und Wetterau gegen mutmaßliche Kriminelle vor.
Bei den Beschuldigten wurden insgesamt 627 "deliktsspezifische Gegenstände" sichergestellt, wie LKA und Generalstaatsanwaltschaft weiter mitteilten. Darunter befanden sich verschiedene Speichermedien. Diese werden nun ausgewertet. Die Einsatzkräfte stellten zudem bei drei Beschuldigten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und bei drei weiteren Beschuldigten Verstöße gegen das Waffengesetz fest.
Die Waffen – ein Butterflymesser, ein Faustmesser und eine Gaspistole – sowie die Drogen wurden sichergestellt. Bei einem der Beschuldigten wurde etwa ein Kilogramm Amphetamin, Ecstasy, LSD und Haschisch gefunden. Ebenfalls kam es während einer Durchsuchung zu einem Widerstand gegen Polizeibeamte, sodass gegen eine nicht beschuldigte Person ein Taser eingesetzt wurde.
Warnung vor Selbstjustiz gegen Pädokriminelle
Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Pädokriminelle warnt die Polizei davor, eigenmächtig tätig zu werden. Immer wieder erhalte die Polizei Hinweise von Bürgern, die sich im Internet selbstständig auf die Suche nach kinderpornographischem Material begeben hätten, teilte das LKA mit. Auch komme es vor, dass sich erwachsene Privatpersonen im Netz als Kind ausgäben, um Treffen mit mutmaßlichen Sexualstraftätern zu verabreden. Kurz vor dem Treffen werde dann die Polizei informiert und aufgefordert, zum Treffen zu kommen und vor Ort den mutmaßlichen Straftäter festzunehmen. "Beide Vorgehensweisen sind nicht im Sinne der Polizei und Staatsanwaltschaft", teilten die Behörden nun mit. Nur die Strafverfolgungsbehörden hätten die gesetzlichen Befugnisse, "in diesem Deliktsfeld Beweise zu sammeln und zu sichern. Alle anderen können sich durch diese eigenmächtigen Ermittlungen strafbar machen."
Selbstjustiz könne zudem die Polizeiarbeit erschweren und den Ermittlungserfolg gefährden, heißt es weiter. Etwa, indem mutmaßliche Beschuldigte aufgeschreckt würden, Beweismittel vernichten und in der Folge nicht mehr ihrer gerechten Strafe zugeführt werden könnten.
"Wenngleich die persönliche Betroffenheit – gerade bei Gewalt- und Sexualdelikten – sehr hoch ist, ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger auf die Arbeit der hierfür durch den Rechtsstaat vorgesehenen Sicherheitsbehörden vertrauen." Betroffene und Zeugen sollten sich mit Hinweisen direkt an die örtlich zuständige Polizei wenden. Ihr, und nicht Privatpersonen, obliege die Verfolgung von Straftaten. Ungeachtet dessen sei die Polizei auf die Hilfe der Bürger angewiesen und nehme jederzeit Hinweise entgegen. © Frankfurter Allgemeine Zeitung
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