Brisante Personalie: Die entlassene hessische Wirtschaftsstaatssekretärin Lamia Messari-Becker hat eine gerichtliche Niederlage erlitten. Sie verändert die Gefechtslage in dem Untersuchungsausschuss zu ihrem Fall.

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In dem seit Monaten schwelenden Streit zwischen dem hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) und seiner entlassenen Staatssekretärin Lamia Messari-Becker gibt es nun eine gerichtliche Entscheidung. Der Eilantrag der Einundfünfzigjährigen, als Staatssekretärin vorerst weiterbeschäftigt zu werden, ist gescheitert. Die Landesregierung habe ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt, meinten die Richter. Messari-Beckers Anwälte versuchen nun, den Beschluss des Verwaltungsgerichts in seiner Bedeutung herunterzuspielen. Die Kammer habe "lediglich festgestellt, dass sich die Versetzung in den Ruhestand als rechtmäßig darstelle", lautet ihr Kommentar.

Lediglich? Messari-Becker hat eine schwere Niederlage erlitten. War das etwa von Anfang an klar? Die Unterlegene trägt die Kosten des Verfahrens allein. Der Streitwert liegt bei mehr als 80.000 Euro. Auch angesichts des entschiedenen Tenors darf man gespannt sein, ob die Juristen ihrer Klientin raten, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen.

Was soll der Untersuchungsausschuss noch bringen?

Dass das Gericht die von der Landesregierung beschlossene Versetzung der Staatssekretärin in den einstweiligen Ruhestand mit einer ausführlichen Begründung für rechtens erklärt, ist auch für die Staatskanzlei eine gute Nachricht. Gegen sie oder den Ministerpräsidenten gerichtete Vorwürfe haben sich damit erledigt. Das Urteil beeinflusst aber natürlich auch die gesamte Gefechtslage. Was soll in dem von Grünen, FDP und AfD durchgesetzten Untersuchungsausschuss zu den Umständen der Entlassung noch herauskommen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der eigentliche Vorgang Recht und Gesetz entsprach? Entscheidend seien die politischen Fragen, meinen die Grünen und formulieren ein Beispiel: "Hat die Landesregierung fragwürdige Methoden angewandt und ihre beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verletzt?" Diese Frage hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden verneint.

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Der noch im Raum stehende Vorwurf betrifft ausschließlich Mansoori persönlich. Er begründete die Trennung von Messari-Becker in einer Pressemitteilung mit einem "nicht hinnehmbaren Fehlverhalten". Dahinter steckt der Vorwurf, Messari-Becker habe ihre herausgehobene Position als Staatssekretärin instrumentalisiert, um für ihre Tochter eine bessere Abiturnote durchzusetzen. Wenn dieser Punkt geklärt wird, geht es allerdings keineswegs nur um Mansoori, sondern vor allem um Messari-Becker. Dass die Regierungskoalition sie und die Rolle, die sie so selbstbewusst spielte, in den Blick nimmt, ist unausweichlich, seit die Opposition den Untersuchungsausschuss erzwang. Damit hat sie der Frau keinen Dienst erwiesen.  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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