Wiesbaden/Kassel - Verstorbene finden auf öffentlichen Friedhöfen oder Friedwäldern ihre letzte Ruhe - dies ist in Hessen bei den allermeisten Bestattungen der Fall.
Aber es gibt Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Beisetzungen auf privaten Grundstücken, auf Kloster- oder Schlossarealen genehmigt. Eine prominente Grabstätte außerhalb von Friedhofsmauern ist die Künstler-Nekropole im Habichtswald bei Kassel. Künstlerinnen und Künstler errichten zu Lebzeiten ihre eigenen Grabmäler und lassen sich später dort bestatten.
Beisetzungen außerhalb von Friedhöfen sind allerdings sehr selten: Beispielsweise wurden 2024 hessenweit sechs Urnenbestattungen und eine Erdbestattung ausnahmsweise genehmigt. Die Zahlen der vorangegangenen Jahre sind ähnlich, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervorgeht. Diese Ausnahmen würden überwiegend beantragt, weil bereits in der Vergangenheit Familienangehörige auf dem Privatgrundstück bestattet wurden, etwa bei Adelsfamilien, erläuterte eine Ministeriumssprecherin.
Das hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz läuft zum Ende des Jahres aus. Derzeit wird im Innenministerium das Ergebnis der Anhörung ausgewertet. Nach den Worten einer Ministeriumssprecherin wird die Gesetzesnovelle voraussichtlich noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht.
Nach Forderungen der FDP-Fraktion sollte das Bestattungsgesetz aktualisiert werden. "Selbstbestimmung muss auch für die Zeit nach dem Tod gelten – darauf sollte der Fokus liegen", fordert der innenpolitische Sprecher Moritz Promny. "Das heißt konkret, dass auch neuere Bestattungsformen möglich sein müssen."
Im Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung eine umfassende Modernisierung des Bestattungsrechts angestoßen. Unter anderem soll es grundsätzlich möglich werden, Asche von Toten auch außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen und Urnen an Privatpersonen auszuhändigen. Ein Teil der Asche soll nach den Plänen in Rheinland-Pfalz nicht mehr einer Bestattungspflicht unterliegen. Möglich wäre dann etwa eine Diamantbestattung in der Schweiz, bei der aus einem Teil der Asche ein synthetischer Diamant gefertigt wird. Auch die hessische FDP-Fraktion spricht sich für die Möglichkeit von Diamantenbestattungen aus.
Bestatter: Gesetz sollte sich an Lebensumständen orientieren
Der Vorsitzende des Bestatterverbandes Hessen, Dominik Kracheletz, sieht Bestattungen außerhalb von öffentlichen Friedhöfen grundsätzlich positiv. Der Experte hat aber Bedenken wegen der praktischen Umsetzung. Was passiert mit dem beigesetzten Opa im Privatgarten, wenn die Familie von dem Grundstück wegzieht? Wie sieht es mit der Bodenbeschaffenheit aus? An solchen Fragen könnte es bei der Umsetzung scheitern.
Die anstehende Neufassung des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes sollte sich nach Forderungen von Bestattern grundsätzlich an den veränderten Lebensumständen der Menschen orientieren. Kracheletz plädiert unter anderem für eine Verlängerung der Beisetzungsfristen. Bislang sind nach seinen Worten für eine Erdbestattung fünf Tage vom Tod bis zur Beisetzung gesetzlich vorgesehen.
Inzwischen lebten jedoch viele Kinder weit entfernt von den Eltern, da könne es mit der Frist eng werden, sagt Kracheletz. "Wir schaffen das kaum." Er verwies darauf, dass hygienische Aspekte nicht mehr eine so große Rolle spielten wie früher, da es moderne Kühlmöglichkeiten bei Bestattern und auf Friedhöfen gibt. Kracheletz schlägt eine Frist von zehn Tagen vor.
Der Bestatter plädiert zudem für individuelle Abschiedszeremonien – abseits von Trauerhallen. "Wir haben das immer wieder, wenn jemand jahrelang im Sportverein war, würde der so gerne seine Trauerfeier in der Sporthalle machen, eine Abschiedsstunde am offenen oder geschlossenen Sarg", berichtet Kracheletz. Die Trauergäste würden dann nicht in Schwarz erscheinen, sondern oft in den Vereinsanzügen. "Das ist ein tolles Ritual." Derzeit seien solche Zeremonien schwierig zu organisieren. © Deutsche Presse-Agentur