Berlin - Pflegeeltern in Berlin sollen finanziell besser gestellt werden. Dazu startet am 1. Januar das Modellprojekt "Startbonus Pflegekind", wie Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) mitteilte.

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Pflegepersonen, die ein Kind in Vollzeitpflege aufnehmen, können demnach eine Unterstützung von 924 Euro monatlich beantragen. Das Geld ist als Entlastung und als Ausgleich für den fehlenden Anspruch auf Elterngeld gedacht.

Nach den Worten der Senatorin richtet sich das Modellprojekt vor allem an Alleinerziehende und Selbstständige, um aus diesem Personenkreis neue Interessenten für die Aufnahme von Pflegekindern zu gewinnen. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Berlinerinnen und Berliner, deren Pflegekind noch nicht eingeschult ist. Zudem dürfen Pflegepersonen maximal 32 Stunden pro Woche berufstätig sein.

Anträge im neuen Jahr möglich

Interessierte können sich laut Familienverwaltung bei den jeweiligen Pflegekinderdiensten der Berliner Jugendämter oder beim Träger Familien für Kinder gGmbH beraten lassen (www.familien-fuer-kinder.de). Die Leistungen werden pro Familie an eine Pflegeperson unabhängig vom Einkommen ausgezahlt - und zwar nach früheren Angaben für bis zu zwölf Monate.

"Mit dem Startbonus Pflegekind senden wir ein starkes Signal für den Kinderschutz und die Wertschätzung von Pflegefamilien", erklärte Senatorin Günther-Wünsch. "Jede Pflegefamilie leistet einen unverzichtbaren Beitrag für den Schutz und die Zukunft von Kindern in schwierigen Lebenssituationen. Dieses Modellprojekt zeigt, dass Berlin auch neue Wege geht, um Pflegefamilien in der sensiblen Eingewöhnungsphase finanziell besonders zu unterstützen."

Tausende Pflegekinder

In Berlin leben rund 2.000 junge Menschen in Pflegefamilien, hinzu kommen einige Tausend weitere Pflegekinder in Heimen. Bisher bekommen Pflegeeltern für ihren Einsatz eine sogenannte Erziehungsleistung von in der Regel 420 Euro monatlich sowie eine Pauschale für den Lebensunterhalt des Kindes, die zwischen 600 und 850 Euro monatlich liegt. Die Höhe der Summe ist abhängig vom Alter des Kindes beziehungsweise Jugendlichen. Der neue Startbonus käme zu diesen Leistungen hinzu.  © Deutsche Presse-Agentur

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