Berlin - Über einen Strohmann betrieb er in Berlin mehrere Corona-Testzentren und rechnete falsch ab.
Nun ist ein 39-Jähriger dafür zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten des Betrugs in einem besonders schweren Fall schuldig. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von fast vier Millionen Euro angeordnet. Der Angeklagte habe gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Corona-Bürgertests abgerechnet, die es in dieser Höhe nicht gab, so das Gericht.
Der angeklagte Kaufmann hatte laut Anklage in der Zeit von April 2021 bis März 2022 mit drei gesondert verfolgten Mittätern agiert. Vier Testzentren hätten sie über eine Scheinfirma betrieben. Ein Strohmann sei unter einer italienischen Falschpersonalie als Geschäftsführer aufgetreten. "Doch der Angeklagte selbst war die Firma", hieß es weiter im Urteil. Er habe über das Geld verfügt.
Hunderttausende Tests falsch abgerechnet
In den vier Testzentren an vier Standorten in Berlin seien tatsächlich Test durchgeführt worden – vermutlich seien es etwa 180.000 gewesen. Doch es seien deutlich mehr abgerechnet worden "nach dem Maßstab, was die Kassenärztliche Vereinigung noch akzeptieren würde", so das Gericht. Es handele sich um Taten mit einem hohen Organisationsgrad. Laut Anklage wurden insgesamt rund 725.000 Euro abgerechnet und eine Summe von knapp 8 Millionen Euro angestrebt. Über 3,9 Millionen Euro seien gezahlt worden.
Die Ermittlungen in dem Fall begannen bereits im März 2022. Im August 2024 wurde der 39-Jährige festgenommen. Im Prozess gestand der Geschäftsmann, der nach seinen Angaben in der Bau- und Immobilienbranche tätig ist. Er habe große Fehler gemacht. Als er sich auch durch Verluste beim Glücksspiel in einer finanziell schwierigen Situation befand, sei er auf die Idee mit Testzentren gekommen - "es hatte sich rumgesprochen, dass die Kassenärztliche Vereinigung die Zahlen nicht richtig kontrolliert."
Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft und die Einziehung von knapp vier Millionen Euro beantragt. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Sein Mandant habe abgekoppelt von Tests falsche Zahlen angegeben und sei sich bewusst, dass er die Summe zurückzahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. © Deutsche Presse-Agentur
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