Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich im neuen Jahr mit dem tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Saarland beschäftigen.

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Das Oberlandesgericht Koblenz hatte einen Mann dafür 2023 unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt und vier Nebenkläger gingen aber in Revision, deswegen muss am 9. Januar der BGH dazu verhandeln.

Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Hass auf Ausländer 1991 ein Asylbewerberheim in Saarlouis in Brand setzte. Benzin wurde verschüttet und angezündet, von 21 Menschen im Haus starb ein Mann an seinen Verbrennungen. Die anderen Bewohner konnten sich aus dem Haus retten, erlitten aber teils Knochenbrüche, weil sie aus dem Fenster sprangen.

Die ursprünglichen Ermittlungen waren in den 90er-Jahren ohne Ergebnis eingestellt worden. Doch dann gestand der Angeklagte die Tat 2007 auf einem Grillfest. Jahre später erstattete die Zeugin Anzeige, nachdem sie gelesen hatte, dass bei dem Brand ein Mensch ums Leben gekommen war. Die Verurteilung des Angeklagten erfolgte schließlich nach Jugendstrafrecht, da er zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war.

Das Koblenzer Gericht hatte erklärt, in Bezug auf acht Menschen, die sich bei dem Anschlag in einem Zimmer in Nähe des Hauptausgangs aufgehalten hatten, sei der Angeklagte davon ausgegangen, dass sie sich rechtzeitig in Sicherheit bringen könnten. Der Generalbundesanwalt will mit seiner Revision auch hier einen Schuldspruch wegen versuchten Mordes erreichen. Der Angeklagte rügt die Verletzung materiellen Rechts. (Az. 3 StR 149/24)  © Deutsche Presse-Agentur

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