Lichtpflicht in Polen, Maut, Sonderregelungen für Fahranfänger in Kroatien und eine 0,0-Promillegrenze in Tschechien: Urlauber sollten sich vor der nächsten Reise in und durch europäische Nachbarländer nicht nur über den nächstgelegenen Strand am Zielort informieren, sondern sich auch mit den dortigen Verkehrsregeln vertraut machen. Denn Unwissen kann nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Ein Abkommen zwischen den EU-Ländern trägt seinen Teil dazu bei.
In der Europäischen Union gilt seit 2010 nämlich der Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung, kurz RBGeld. Der Beschluss erkennt Geldstrafen sowie deren Vollstreckung grenzüberschreitend an. Das Ziel: ausländische Verkehrssünder zur Rechenschaft ziehen. Im Fall Deutschland agiert das Bundesamt für Justiz – BfJ – als zentrale Bewilligungsbehörde. EU-Mitgliedsstaaten können dort bei einem Vergehen einer Person mit Wohnsitz oder Einkommen in Deutschland die Vollstreckung einer ausländischen Geldsanktion erbitten. Im gleichen Zug kann das BfJ Ersuche deutscher Vollstreckungsbehörden an zuständige Stellen ins EU-Ausland übermitteln. Wichtig: Lediglich das Bundesamt für Justiz – jedoch kein Inkassobüro – kann ausländische Bußgeldforderungen vollstrecken.
Geldstrafen aus Nicht-EU-Staaten sind in Deutschland von einer Vollstreckung befreit. Der RBGeld gilt in allen EU-Mitgliedsländern mit Ausnahme von Griechenland. Die Bagatellgrenze liegt bei 70 Euro, inklusive Verfahrenskosten. Und diese Grenze kann schnell überschritten werden.
Tempolimits
Quelle Daten: ADAC; alle Angaben ohne Gewähr
Hinweis: Caravans sind in Deutschland bauartbedingt bis maximal 100 km/h zugelassen; mit einem in Deutschland zugelassenen Anhänger sollte auch im Ausland nicht schneller als 100 km/h gefahren werden. Bei Unfällen mit höherer Geschwindigkeit muss mit Einschränkunhrn bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, wenn der Caravan in Deutschland nur bis 100 km/h zugelassen ist.
Umweltzonen
Werden Grenzwerte zur Luftqualität in Städten nicht eingehalten, können betroffene Gemeinden Umweltzonen einführen. Die gibt es nicht nur in Deutschland. Eine Missachtung hat Folgen.
Umweltzonen sorgen dafür, dass nur noch "saubere" Fahrzeuge ins Stadtinnere dürfen. Für Dieselfahrzeuge gelten je nach Staat unterschiedliche Regelungen: So müssen Diesel in Mailand die Abgasnorm Euro 4, im Großraum London dagegen nur Euro 3 erfüllen. Erfüllt ein Kfz diese Anforderungen nicht, wird eine Tagesgebühr von mindestens 110 Euro fällig. Zudem müssen in der britischen Hauptstadt fast alle Vierräder, die nicht unter die Kategorie "Car" fallen, kostenlos registriert werden. Das gilt auch für alle größeren Zugfahrzeuge wie die T-Modelle von VW oder die V-Klasse von Mercedes Benz. Das spart im Zweifelsfall ein Bußgeld von bis zu 560 Euro. Ist in London eine Registrierung für manche Fahrzeuge vorab zwingend notwendig, kann dies in Antwerpen auch noch bis 24 Stunden nach der Einfahrt geschehen. Notwendig dafür ist das COC-Zertifikat, das man direkt beim Kauf oder nachträglich beim Autohersteller anfordern kann. Ein Verstoß wird mit mindestens 150 Euro Strafe geahndet.
Mobiltelefon am Steuer
Das Lenkrad in der einen, das Handy in der anderen Hand: Unachtsamkeiten wie diese sorgen im Straßenverkehr vermehrt für Unfälle – und werden im gesamten EU-Raum konsequent bestraft.
Nur kurz die Mails auf dem Smartphone checken. Zu Hause kein Problem, im Auto im fließenden Verkehr dagegen schon: Bei einem Blick auf das Handy von nur einer Sekunde bei Tempo 50 legt das Fahrzeug fast 14 Meter zurück. Um Fahrlässigkeiten wie diese zu vermeiden, gehen mittlerweile alle EU-Länder teils drastisch gegen die Smartphone- oder Tablet-Nutzung am Steuer vor: Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist untersagt, sondern auch das Schreiben von Nachrichten. Generell ist die Nutzung eines elektronischen Geräts verboten, während es der Fahrer in der Hand hält. Die Geräte müssen bei Gebrauch in einer passenden Halterung montiert sein. Das gilt nicht nur für das Smartphone, sondern auch für einen MP3-Player, Diktiergeräte und Co.
Die Bußgelder fallen je nach Urlaubsland deutlich unterschiedlich aus. Während Handysünder in Lettland und Bulgarien mit rund 25 Euro vergleichsweise günstig davonkommen, wird es in anderen Ländern richtig teuer: Dänemark und Spanien verlangen je 200, Estland sogar 400 Euro. Deutschland liegt mit 128,50 Euro und einem Punkt in Flensburg im Mittelfeld. Im Falle einer Sachbeschädigung infolge einer unerlaubten Handynutzung kann die Strafe jedoch auf 228,50 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot ansteigen. Für alle Camper, die im Urlaub das Zugfahrzeug auch gerne einmal stehen lassen wollen und stattdessen mit dem Fahrrad die Gegend erkunden: Auch auf dem Drahtesel ist die Smartphone-Nutzung untersagt. Weitere Verkehrsregeln für Caravaner finden Sie hier.
Höhe des Bußgeldes bei Handynutzung
- Estland: bis 400 Euro
- Großbritannien: ab 225 Euro
- Niederlande: 230 Euro
- Dänemark: 200 Euro
- Spanien: 200 Euro
Promillegrenze
In den meisten europäischen Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5. Doch es gibt Ausnahmen – besonders für Fahranfänger. In Deutschland droht bei einem Verstoß der Führerscheinentzug.
Studien sind sich einig: Alkohol verringert die Konzentrationsfähigkeit und verlängert die Reaktionszeit. Im Straßenverkehr kann das verhängnisvoll sein. Autofahrer in Deutschland sollten sich deshalb folgende Grenzwerte einprägen: 0,5 und 1,1 Promille. Bei letzterem hält die Rechtsprechung jeden Kraftfahrer für absolut fahrunfähig. Wird man mit einem derart hohen Blutalkoholgehalt erwischt, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Es folgen drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich. Fahren mit 0,5 bis 1,09 Promille gilt als Ordnungswidrigkeit. Für Ersttäter macht das 528,50 Euro, zwei Punkte und einen einmonatigen Führerscheinentzug.
Auch im Ausland greift der Staat hart durch. In 21 europäischen Ländern gilt eine Grenze von 0,5 Promille. Besonders streng ist das Gesetz in Tschechien. Hier unterliegen Fahrer jeglichen Alters einem absoluten Alkoholverbot. Wer sich nicht daran hält, muss mindestens 110 Euro Strafe zahlen. Auch in Ungarn, der Slowakei, Rumänien sowie Estland gilt das 0-Promille-Prinzip. Wer erwischt wird, muss ordentlich blechen. In Ungarn beispielsweise bis zu 340 Euro für Alkoholfahrten bis 0,5 Promille, über 0,5 Promille droht sogar eine Geldstrafe von 1000 Euro aufwärts. Eine Besonderheit zeigt sich in Großbritannien. Dort herrscht nicht nur eine Grenze von 0,8 Promille – mit Ausnahme von Schottland mit 0,5 –, sondern auch keine Obergrenze für das Bußgeld. Die Strafe wird individuell festgelegt.
Für Fahranfänger gelten spezifische Regelungen. Wer in Deutschland das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat oder sich noch in der zweijährigen Probezeit befindet, darf nicht trinken und fahren. In den Niederlanden beträgt die Probezeit sogar bis zu sieben Jahre.
Übersicht über Promillegrenzen und Bußgelder
- Tschechien: 0,0 Promille, mind. 110 Euro Bußgeld
- Ungarn: 0,0 Promille, bis zu 340 Euro Bußgeld (für Alkoholfahrten bis 0,5 Promille; darüber droht eine Geldstrafe ab 1.000 Euro)
- Polen: 0,2 Promille, bis zu 1.200 Euro
- Schweden: 0,2 Promille, mind. 40 Tagessätze
- Italien: 0,5 Promille, mind. 545 Euro
Parkverstoß
Im Urlaub kann die Parkplatzsuche in den sowieso bereits überfüllten Innenstädten zur Herausforderung werden. Unsere Nachbarn nutzen neben Schildern oft bunte Markierungen auf Bordsteinen und Straßen – eine Farbenkunde.
Zum Thema Parken finden sich in Europa die unterschiedlichsten Vorschriften. So dürfen beispielsweise in Belgien Kraftfahrzeuge nicht an Bordsteinen mit einer durchgezogenen gelben Linie sowie auf Fahrbahnen mit weißen Zickzacklinien geparkt werden. In Frankreich gibt es die sogenannten "Zones Bleues": In diesen mit blauen Markierungen auf der Straße oder am Bordsteinrand gekennzeichneten Bereichen darf man das Auto mit einer Parkscheibe zeitlich begrenzt kostenlos parken. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten hingegen Parkverbot. Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebührenpflichtig. In Wohngebieten in Frankreich ist das Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird.
In der Schweiz gibt es wie in Frankreich die "Blauen Zonen", in denen man mit Parkscheibe parken darf. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten hingegen Parkverbot. Generelles Halteverbot besteht auch an gelben Linien am Fahrbahnrand. In Italien zieren blaue, weiße, gelbe und rosa Linien das Stadtbild. Erstere weisen auf kostenpflichtige Parkplätze hin, gelbe sind für Menschen mit Handicap reserviert und rosa für Schwangere. Auf weißen Linien darf man kostenlos stehen. Bußgeld für das Falschparken: mindestens 45 Euro. Bezahl-Parkzonen werden in Italien durch eine blaue Beschilderung gekennzeichnet.
Auch in den Niederlanden wird mit Farben gearbeitet: An gelben und schwarz-weißen Bordsteinkanten ist Parken tabu. Wer es trotzdem tut, muss mit mindestens 110 Euro Strafe rechnen. Auch in Spanien sollten Urlauber gelbe Bordsteine meiden. Sie markieren ein absolutes Halteverbot. Blaue Parkbereiche sind gebührenpflichtig, auf grünen dürfen nur Anwohner stehen. Und es wird noch komplizierter: Schilder mit einer römischen Eins weisen auf ein Halteverbot an ungeraden Kalendertagen hin. Aufpassen lohnt sich. Bei einem Verstoß werden bis zu 200 Euro fällig.
In Griechenland bedeuten gelb markierte Straßenränder ebenfalls Parkverbot, während blau markierte gebührenpflichtige und weiß gebührenfreie Parkzonen anzeigen. Eine Besonderheit sind die Halteverbotsschilder: diejenigen mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, die mit zwei Linien an geraden Tagen.
Überladung
Zu viel Gepäck kann das Fahrverhalten des Gespanns negativ beeinflussen. Das weiß auch die Polizei und kontrolliert in der Urlaubszeit auf den Straßen im In- und Ausland.
Gewichtsprobleme haben nicht nur Zweibeiner, sondern auch Caravans. Ist das Gespann zu schwer, heißt es Kilos minimieren – und zwar vor Ort. Hinzu kommt ein saftiges Bußgeld. Über dessen Höhe bestimmt in Deutschland die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO: Besitzer von Wohnwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu zwei Tonnen müssen bei einem Verstoß – gemäß dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nach Abzug der fünf Prozent Toleranz – mit einem Bußgeld von bis zu 235 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Viel Geld?
Die Gesetzgebung unserer europäischen Nachbarn fällt teils deutlich härter aus. In Frankreich, Großbritannien und der Schweiz liegt die Toleranzgrenze bei null, in Dänemark bei einem und in Belgien bei zwei Prozent. Richtig teuer wird es bei Missachtung der gesetzlichen Vorschriften in Spanien und Großbritannien. Dort kann eine Überladung bis zu 4.600 beziehungsweise 6.000 Euro kosten.
Auch gut zu wissen: Wer in Italien unterwegs ist, muss jede Ladung, die nach hinten überragt – zum Beispiel Fahrradträger –, mit einer reflektierenden Warntafel kennzeichnen. Diese muss 50 x 50 Zentimeter groß und rot-weiß-rot gestreift sein. Überdies darf keine Ladung die vordere Kante des Fahrzeugs überragen. Wenn eine Ladung die gesamte Fahrzeugbreite abdeckt, braucht man zwei Tafeln, die quer an den beiden äußeren Enden der Ladung anzubringen sind.
Lichtpflicht
Licht an oder aus? In vielen unserer europäischen Nachbarländer gilt die Lichtpflicht auch am Tag. Für die kalte Jahreszeit gibt es mancherorts noch einmal Sonderregelungen.
In Deutschland kann – noch – jeder Fahrer selbst entscheiden, ob er inner- und außerhalb von Ortschaften das Abblendlicht einschaltet. Zwar sollte man laut dem Bundesverkehrsministerium das Licht auch tagsüber verwenden, jedoch handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Gleiches Bild zeigt sich beispielsweise in Belgien, Frankreich und Österreich.
In den skandinavischen Ländern herrscht Lichtpflicht. Auch in Italien, jedoch nur außerorts. Tagfahrleuchten reichen dann aus. Die Rechtslage ist in vielen Ländern nicht eindeutig formuliert, daher lieber im Zweifelsfall mit Abblendlicht fahren. In Kroatien muss dieses von Ende Oktober bis Ende März immer eingeschaltet sein. Bei einer Missachtung werden 40 Euro fällig. Wer sich nicht an die Regelungen hält, muss mancherorts tiefer in die Tasche greifen. Norwegen und Estland präsentieren sich hier als Spitzenreiter mit Bußgeldern deutlich über hundert Euro.
Übersicht über die Lichtpflicht und Bußgelder
- Norwegen: Auf allen Straßen Pflicht, ab 180 Euro Bußgeld
- Estland: Auf allen Straßen Pflicht, 190 Euro Bußgeld
- Tschechien: Auf allen Straßen Pflicht, 105 Euro Bußgeld
- Polen: Auf allen Straßen Pflicht, 22 Euro Bußgeld
- Italien: Außerorts Pflicht, ab 42 Euro Bußgeld
Geschwindigkeit
Raser haben im Ausland einen schweren Stand. Dort warten nicht nur Geschwindigkeitsbegrenzungen, sondern auch hohe Strafen.
Deutschlands Autobahnen gelten eigentlich als Paradies für Raser. Auf knapp 60 Prozent der Bundesautobahnen herrscht kein Tempolimit – einzigartig im EU-Vergleich. Dieser Freifahrtsschein gilt jedoch nicht für Gespanne. Laut Gesetzgebung ist in Deutschland bei Tempo 80 Schluss. Doch es gibt Ausnahmen. Die muss die Zulassungsbehörde jedoch erteilen. Beispielsweise darf ein Zugfahrzeug bis 3,5 Tonnen und mit ABS ein Gespann mit Tempo 100 ziehen, wenn die Reifen des Caravans nicht älter als sechs Jahre alt sind und die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
In Belgien und Frankreich zeigt man sich da großzügiger: Urlauber mit einem Gespann bis 3,5 Tonnen dürfen dort stolze 120 beziehungsweise 130 km/h fahren. Doch Vorsicht: Bei einem Unfall im Ausland mit über 100 km/h kann die Versicherung deutschen Gespannfahrern die Zahlung verweigern. Sonderregelungen gelten für Fahranfänger. Sie dürfen in Frankreich in den ersten drei Jahren nicht schneller als 110 km/h fahren. Ansonsten sollte in den meisten Ländern bei 80 oder 90 km/h die Tachonadel stehen bleiben. Ein Verstoß wird unterschiedlich hart geahndet: Wem die Pferdestärken durchgehen, muss in Litauen nur 15, in Norwegen dagegen mindestens 585 Euro zahlen.
Vorsicht auch mit Radarwarnern
Navigationsgeräte gehören mittlerweile zur Standardausrüstung von Autos, kaum ein Fahrer möchte die praktischen Geräte heute noch missen. Doch Vorsicht, wenn das Navi über einen eingebauten Radarwarner verfügt: In vielen europäischen Ländern sind diese verboten. In Deutschland regelt das der Paragraf 23 (1b) StVO: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)." Rechtsanwalt und CARAVANING-Experte Rüdiger Zipper rät daher jedem, die entsprechende Software von seinem Navigationsgerät oder Smartphone zu löschen.
Immer wieder erreichen die Redaktion Leserbriefe von Campern, die im Ausland bei Polizeikontrollen empfindliche Bußgelder zahlen mussten, weil sie ein Gerät mit Blitzerwarner an Bord hatten. Besonders rigoros geht die Schweiz dagegen vor. Dort drohen hohe Geldbußen, wenn man einen Radarwarner dabeihat. Dabei ist es unerheblich, ob das Gerät aktiv ist oder nur unbenutzt im Handschuhfach mitgeführt wird. In der Schweiz können die Geräte beschlagnahmt und vernichtet werden. Manche Navis verfügen über eine POI-Funktion, die mit einem akustischen Signal vor stationären Blitzern warnt. In den meisten Ländern sind diese erlaubt, in der Schweiz jedoch nicht.
Rettungsgasse
Die schnelle Bildung einer Rettungsgasse kann über Leben und Tod entscheiden. Mittlerweile ist sie in vielen Ländern Pflicht.
Bei einem Unfall zählt jede Minute. Damit Rettungskräfte auf Autobahnen dort schnell ankommen, wo sie gebraucht werden, gibt es in vielen europäischen Ländern verpflichtende Regeln – auch in Deutschland, festgeschrieben in § 11, Absatz 2 StVO: Sobald der Verkehr auf einer Straße mit mindestens zwei Spuren stockt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Fahrer auf der linken Spur müssen nach links ausweichen, Verkehrsteilnehmer anderer Spuren nach rechts. Der Standstreifen sollte frei bleiben.
In Italien, Kroatien und den Niederlanden gibt es hierzu noch keine festen Verpflichtungen. Österreich, Slowenien, Tschechien und Ungarn haben ähnliche Regelungen wie Deutschland, jedoch höhere Bußgelder: Während ein derartiges Fehlverhalten auf deutschen Straßen mit maximal 320 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft wird, zahlt man in der Alpenrepublik bis zu 2.180 Euro.
Rot – Gelb – Grün: Gehen die Ampeln anders im Ausland?
Auch die Ampelphasen unterscheiden sich in den einzelnen Ländern. So springen beispielsweise in Bulgarien und Rumänien die Ampeln sofort von Rot auf Grün, die Gelbphase fehlt. Dafür wird oft durch Sekundenzähler angezeigt, wie lange die entsprechende Rot- oder Grünphase noch dauert. In Estland entspricht blinkendes Grün unserem Gelb. Schon wenn die Ampel auf Gelb steht, darf, wie bei Rot, nicht mehr gefahren werden. Für Verwirrung bei ausländischen Touristen in Deutschland sorgt hingegen manchmal der grüne Pfeil: Bei manchen Ampelanlagen zeigt der grüne Pfeil auf schwarzem Grund nach rechts an, dass trotz Rot für die Geradeaus-Richtung nach einem vorherigen Stopp vorsichtig nach rechts abgebogen werden darf.
Vorfahrtsregeln im EU-Ausland
Vorfahrtsregeln wie "rechts vor links" gelten in den meisten europäischen Ländern, dennoch gibt es auch hier Besonderheiten. So verliert man zum Beispiel in Belgien sein Vorfahrtsrecht, wenn man trotz Vorfahrt anhält. In Irland und Griechenland haben im Kreisverkehr grundsätzlich die einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt. Ebenfalls gut zu wissen ist, dass in Dänemark bei Autobahnzufahrten in der Regel entsprechend der Beschilderung beide Seiten gleichberechtigt sind und sich gegenseitig einfädeln lassen müssen. In der Slowakei haben abbiegende Straßenbahnen Vorfahrt. In Luxemburg muss zwischen zwei Fahrzeugen, die in einem Tunnel im Stau stehen, ein Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern eingehalten werden.
Verhalten bei Wildunfällen
In ländlichen Gegenden oder in Gebieten mit großen Waldflächen kommt es immer wieder zu Wildunfällen. Besonders die skandinavischen Länder Schweden, Norwegen und Finnland sind davon betroffen. Passiert ein Wildunfall, sollte man in Finnland den in ganz Europa geltenden Notruf 112 wählen, denn Wildunfälle sind dort meldepflichtig. Dasselbe gilt in Norwegen, hier wendet man sich bei Unfällen mit Wild an das Norwegische Informationszentrum für den Straßenverkehr (Telefon: 175).
In Schweden meldet man sich bei der Polizei oder beim Forstamt. In Italien muss man bei einem Unfall mit Tieren ebenfalls anhalten und die Polizei verständigen. Wer weiterfährt, begeht Unfallflucht und wird mit 200 bis 400 Euro bestraft. Unabhängig davon, ob Wild oder Personen in einen Unfall verwickelt sind, ist in der Slowakei nach einem Unfall die polizeiliche Unfallaufnahme nur dann kostenlos, wenn hoher Sach- oder Personenschaden vorliegt. Anderenfalls muss der Unfallverursacher 170 Euro (5000 SKK) Kosten für den Polizeieinsatz selbst tragen.
Verkehrsregeln für Fahrradfahrer
Fahrradfahren rangiert auf der Liste der beliebtesten Freizeitaktivitäten bei Campern ganz weit vorne. Wer mit Kindern oder Enkeln unterwegs ist, sollte allerdings im Blick behalten, dass es in manchen europäischen Ländern eine Helmpflicht gibt. So müssen zum Beispiel in Kroatien Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre beim Radfahren einen Helm tragen. In Österreich betrifft die Helmpflicht alle Radfahrer bis zwölf Jahre, außer in Niederösterreich, dort müssen Radfahrer bis 15 Jahre einen Helm tragen. In Tschechien gilt das für alle Radfahrer unter 18 Jahren, und in der Türkei besteht generelle Helmpflicht für alle Fahrradfahrer. © Caravaning
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