Ein auf vier Verhandlungstage angesetztes Verfahren gegen einen Waldbröler vor dem Amtsgericht der Marktstadt endeten für den Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe von acht Monaten.
Die Liste der zu verhandelnden Vorwürfe war lang und beinhaltete unter anderem Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Straftaten gegen das Waffengesetz. Das Urteil geht für den 34-Jährigen aber mit einigen Auflagen einher.
So darf sich der Hilfsarbeiter während der dreijährigen Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lassen, er muss Wohnungswechsel mitteilen sowie 200 Sozialstunden leisten. Alternativ könne er an einer Suchttherapie teilnehmen, diese müsse der Angeklagte aber beenden, dann fielen die Sozialstunden weg. Ebenfalls müsste er die 200 Stunden nicht leisten, wenn er eine sozialpflichtige Anstellung findet und diese behält. "Werden Sie aber während der Bewährung arbeitslos, ob verschuldet oder nicht, sind die Sozialstunden wieder abzuleisten", erklärte Richter Kevin Haase das weitere Vorgehen.
Waldbröler Richter berücksichtigt die Fürsprache des Bewährungshelfers
Zudem verkündete der Richter, dass dem 34-Jährigen der ihm bereits bekannte Bewährungshelfer erneut zur Seite gestellt werde. "Seiner Einschätzung haben Sie es zu verdanken, dass die Haftstrafe nochmals zur Bewährung ausgesetzt wird. Er hat sich sehr für sie ins Zeug gelegt", sprach ihm Haase ins Gewissen. Am zweiten Verhandlungstag berichtete der Bewährungshelfer, dass sich der Angeklagte zwar in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert habe, straffällig geworden sei er zuletzt aber nicht mehr.
"Er hat auch eine Suchttherapie begonnen, diese aber zugunsten einer Arbeitsstelle wenige Tage vor Abschluss abgebrochen", sagte der Bewährungshelfer und betonte, dass sein Klient viel aus der Therapie mitgenommen habe. Denn die Straftaten seien allesamt unter dem starken Einfluss von Alkohol begangen worden. Dabei ging es um die Zeit zwischen Juli 2021 und August 2022.
Die Frage, ob der Waldbröler bei den angeklagten Tagen "nur" betrunken war, konnte nicht geklärt werden
Ob tatsächlich nur Alkohol im Spiel war und der Angeklagte zur Zeit der Taten schuldfähig war, konnte auch durch die Aussage eines Gutachters, sehr zum Missfallen des Verteidigers nicht endgültig geklärt werden. Während die Staatsanwältin in ihrem Schlusswort eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung forderte, sprach sich der Verteidiger für eine auf acht Monate reduzierte und zur Bewährung auszusetzende Haftstrafe aus.
Richter Kevin Haase folgte dem Antrag des Verteidigers und betonte in der Begründung des Urteils, dass er den Angeklagten "für keinen Frauenschläger" hält. Die Situation, als er eine Bekannte an der Türschwelle der Wohnung ihres Freundes ins Gesicht geschlagen habe, sei eine unglückliche Zusammenkunft gewesen. Klare Worte fand der Richter aber für das weitere Leben des Angeklagten. "Sie müssen irgendwas tun, aber auf keinen Fall zu Hause herumsitzen. Ob Sozialstunden, Arbeitsstelle oder eine Suchttherapie."
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger – nach Rücksprache mit den Angeklagten – verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig. © Kölner Stadt-Anzeiger
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