Düsseldorf - Im Strafverfahren um Titelmissbrauch hat der frühere AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck in der Berufung einen Teilerfolg erzielt.

Mehr News aus Nordrhein-Westfalen finden Sie hier

Das Landgericht Düsseldorf sprach den 59-Jährigen zwar schuldig, änderte jedoch das erstinstanzliche Urteil ab und beließ es wegen der extrem geringen Schuld des Angeklagten bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt.

Das bedeutet: Sollte sich Beck innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit in Deutschland erneut zu Unrecht Professor nennen, müsste er eine Strafe von 1.200 Euro zahlen. Als Bewährungsauflage muss der frühere EU-Parlamentarier innerhalb von zwei Monaten 500 Euro an ein Kinderhospiz zahlen. Auf diese Lösung hatten sich alle Prozessbeteiligten auf Vorschlag des Staatsanwalts verständigt.

Zuletzt hatte das Amtsgericht Neuss vor einem Jahr eine Geldstrafe von 6.900 Euro gegen Beck verhängt. Zugunsten des Angeklagten wertete der Vorsitzende Richter dessen Geständnis, die lange Verfahrensdauer und die erheblichen Folgen für Beck.

Job und Mandat verloren

Nach eigener Schilderung hat der 59-Jährige wegen des laufenden Strafverfahrens seinen Dozentenjob an einer englischen Uni verloren, sei bei der Europawahl nicht wiedergewählt worden und "lebe derzeit von meinen Ersparnissen und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung".

Beck hatte sich am 16. November 2018 bei einer AfD-Parteiveranstaltung in Magdeburg als Professor vorgestellt, ohne den Titel zu besitzen. Die Neusser Amtsrichterin hatte dies in erster Instanz als "klassischen Fall des Titelmissbrauchs" bezeichnet. Die Verteidiger des 59-Jährigen nannten es vor dem Landgericht "ein einmaliges Augenblicksversagen".

Gunnar Beck hatte nie bestritten, dass er vor den AfD-Delegierten gesagt hatte, "Ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht in London." Er habe aber nicht behaupten wollen, dass er einen Professorentitel besitzt, und betont, er sei selbstverständlich nicht habilitiert. Beck hatte angeführt, dass er seit vielen Jahren an der University of London als Hochschullehrer tätig gewesen sei. Dort wurde er aber nur als sogenannter "Reader" geführt. Das entspreche zwar einem Dozenten, sei allerdings nicht mit einem Professorentitel gleichzustellen, betonte der Staatsanwalt nun.  © Deutsche Presse-Agentur

Nachrichten aus anderen Regionen
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.