Weil ein 42-Jähriger gegen die Auflagen eines Urteils vom 26. April 2023 verstoßen hatte, sollte er sich erneut vor dem Amtsgericht in Waldbröl verantworten.

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Dieses hatte den Angeklagten wegen Bedrohung und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt, nachdem der Mann unter anderem eine Putzfrau in einer Notunterkunft in Waldbröl mit einem Messer bedroht hatte.

Ein Großaufgebot von Polizeibeamten musste damals eingreifen, um den Angeklagten, der zur Tatzeit unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, dingfest zu machen. Die mit dem Urteil verbundene Auflage verlangte von dem 42-Jährigen, erfolgreich an einer Suchttherapie teilzunehmen.

Waldbröler Richterin will dem Angeklagten "keine Belohnung" zukommen lassen

Während der Angeklagte aber bei der neu angesetzten Verhandlung mit Abwesenheit glänzte, nahmen seine Verteidigerin und sein gesetzlicher Betreuer Platz. Dieser berichtete Richterin Laura Lax, seit dem 20. Juni dieses Jahres keinen Kontakt mehr zu dem Angeklagten gehabt zu haben. Er habe weder auf Anrufe noch Nachrichten reagiert. Zudem berichtete der Betreuer, dass alle bisherigen Therapieversuche in Einrichtungen in Marienheide und Bergisch Gladbach seitens der Kliniken abgebrochen worden seien. Die Verteidigerin äußerte den Wunsch, das Verfahren einzustellen.

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Doch der Staatsanwalt vertrat die Ansicht, dass die Abwesenheit ihres Mandanten nicht noch belohnt werden solle. Er schlug vor, bei einer neuen Verhandlung eine niederschwellige Bewährungsauflage zu verhängen. "Eine Suchttherapie vollständig zu durchlaufen, scheint ein zu großes Hindernis darzustellen. Es gibt aber die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl an Therapiestunden als Auflage zu verhängen." Das Gericht stimmte zu. Ein neuer Verhandlungstermin soll zeitnah angesetzt werden.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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