Nach dem Tod einer 90-Jährigen in Königswinter-Oberdollendorf muss sich seit Montagmorgen ein 33-Jähriger wegen Mordes aus Habgier sowie zur Verdeckung oder Ermöglichung einer Straftat vor dem Bonner Schwurgericht verantworten.

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Laut Anklage soll der Angeklagte, der in demselben Haus wie die Getötete wohnte, die Rentnerin in der Nacht zum 16. Februar 2024 aufgesucht haben, weil er dringend 1000 Euro brauchte.

Was in der Tatnacht genau passiert ist, konnten die Ermittler bislang nicht aufklären. Die Staatsanwältin geht deswegen von zwei Szenarien aus: Entweder habe die Getötete dem Nachbarn freiwillig die Tür geöffnet, woraufhin er sie überwältigt und mittels einer weichen Bedeckung der Atemwege getötet haben soll.

Notarzt ging zunächst von einem natürlichen Tod der Seniorin aus

Oder er kam unbemerkt in Wohnung gekommen, wurde bei der Suche nach Diebesgut von der 90-Jährigen entdeckt worden sein und erstickt e sie. Anschließend soll er 300 Euro und die EC-Karte sowie mehrere goldene Ringe und eine Halskette mitgenommen haben. Mit der EC-Karte soll er zudem laut Anklage zehn Zigarettenpackungen am Automaten gezogen haben. Der Gesamtwert: 91 Euro.

Ein Enkel der Getöteten, der täglich mit seiner Großmutter telefoniert hatte, war beunruhigt gewesen, als er die 90-Jährige an dem Morgen des 17. Februar nicht erreicht hat. Er alarmierte seine Lebensgefährtin, die mal vorbeischauen sollte, später auch den Sohn der Getöteten sowie dessen Ehefrau, die einen Schlüssel hatten.

Sie fanden die alte Dame tot im Bett und alarmierten den Notarzt, der zunächst von einem natürlichen Tod ausging. Da der Familie viele Dinge seltsam vorkamen, zum Beispiel ein geöffnetes Fenster, nicht abgeschlossene Wohnungstür, aber auch, weil Portemonnaie, Schmuck und EC-Karte fehlten, wurde schließlich eine Mordkommission eingerichtet.

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Der Angeklagte hatte bereits bei seiner Verhaftung, drei Tage nach dem Verbrechen, bestritten, die alte Dame getötet zu haben. Zum Prozessauftakt am Montag ließ er seinen Verteidiger Martin Kretschmer erklären, dass er weder etwas zur Person noch zu den Vorwürfen etwas sagen wolle. Die Verteidigung zweifelt eine Gewalttat an: Bereits die Obduktion, so der Verteidiger, sei von einem natürlichen Tod, einem Herzinfarkt, ausgegangen. Auch das Gutachten gehe nicht zwingend von einem Tod durch Auflegen eines Kissens aus.

Für den Indizienprozess sind vier Verhandlungstage angesetzt.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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