In politischen Gremien in Leverkusen könnte sich demnächst die Diskussionskultur ändern. Die Verwaltung hat eine Vorlage eingebracht, die eine Änderung der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen vorsieht.

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Nach der soll es diverse Änderungen geben, die sich wahrscheinlich auf die Dauer von Diskussionen zu Anträgen auswirken würden. Der Hauptausschuss und der Rat stimmen am Montag darüber ab.

Mehrere ganz neue Paragrafen sieht die neue Geschäftsordnung vor: Regelungen zu "Schluss der Debatte", "Schluss der Rednerliste", "Vertagung", "Verweisung" und "Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung", "Ruf zur Sache" und "Ruf zur Ordnung". Andere Paragrafen wurden umgestellt oder ergänzt.

Die Sitzungen von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen in Leverkusen dauern in der Regel mehrere Stunden. Das liegt einerseits an umfangreichen Tagesordnungen, andererseits aber auch an ausufernden Redebeiträgen. Besonders Einzelvertreter Benedikt Rees von der Klimaliste sticht durch häufige Wortmeldungen hervor, worüber viele Politikerinnen und Politikern sichtlich genervt sind. Der Ton wird dann rauer, die Atmosphäre angespannter.

Leverkusen: Ratsmitglieder können ausgeschlossen werden

In dieser Hinsicht könnte besonders der neue Paragraf zehn, "Schluss der Debatte", Auswirkungen haben. Jedes Ratsmitglied, das noch nicht zu einem Tagesordnungspunkt gesprochen hat, kann beantragen, dass die Diskussion über den aktuellen Tagesordnungspunkt beendet wird. Eine weitere Aussprache wäre dann nicht mehr möglich, alle bereits eingegangenen Wortmeldungen erledigt.

Um einen Antrag zur Geschäftsordnung zu stellen, muss ein Ratsmitglied "Zur Geschäftsordnung" rufen oder beide Arme heben. Sobald der Politiker oder die Politikerin, die gerade geredet hat, fertig ist, soll dann der Antragssteller das Wort bekommen und darf seinen Antrag zur Geschäftsordnung in höchstens zwei Minuten beenden. Und wichtig: Einen solchen Antrag darf nur stellen, wer noch nicht gesprochen hat. Ebenfalls zwei Minuten hat dann, falls gewünscht, ein Ratsmitglied für seine Rede gegen den Geschäftsordnungsantrag. Wer sich zuerst meldet, ist dran. Danach wird über den Antrag abgestimmt.

Neu ist auch der Paragraf "Schluss der Rednerliste". Jedes Ratsmitglied, das sich noch nicht zu einem Tagesordnungspunkt geäußert hat, kann den "Schluss der Rednerliste" beantragen. Dann gibt der Oberbürgermeister als Sitzungsleiter bekannt, welche Wortmeldungen noch vorliegen. Nur noch diese Personen dürfen, sollte eine Abstimmung zum Beschluss des Geschäftsordnungsantrags führen, dann zur Sache reden.

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Der Oberbürgermeister könnte nach der neuen Geschäftsordnung auch Ordnungsrufe verteilen, zum Beispiel, wenn jemand die Redezeit überschreitet. Gibt es einen dritten Ordnungsruf, kann jemand nach Abstimmung von der Sitzung ausgeschlossen werden. Dann muss das Ratsmitglied den Saal verlassen.  © Kölner Stadt-Anzeiger