Sie sollen von 2019 bis April 2022 nicht nur mit Betäubungsmitteln wie Marihuana und Amphetamin in nicht geringen Mengen Handel getrieben, sondern auch zu Hause in gemeinsam genutzten Kellerräumen und ihren Wohnungen mehrere Plantagen betrieben haben.

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Deshalb mussten sich zwei 30- und 62-jährige Männer sowie eine 48-jährige Frau aus Bergneustadt wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen unerlaubten Anbaus von und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie des unerlaubten Besitzes in nicht geringen Mengen vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Gummersbach unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef verantworten.

Vier Plantagen mit Cannabis entdeckt

Bei einer Hausdurchsuchung am 17. April 2022 fanden Beamte neben vier Plantagen mit Cannabis-Pflanzen auch diverses Equipment zur Aufzucht und zum Verkauf der Drogen. Nach Schätzungen der Staatsanwaltschaft hätten sich aus der Aufzucht der Pflanzen rund 800 Gramm reines Marihuana ergeben. Die Hauptverhandlung war auf zwei Tage angesetzt. Doch dazu kam es nicht. Nach Verlesen der Anklageschrift wollten die Verteidiger eine Erklärung abgeben. Diese fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und auch die Angeklagten mussten den Saal verlassen.

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Nach dem Gespräch zwischen Schöffengericht, Staatsanwaltschaft und Verteidiger verkündete Richter Neef, dass das Verfahren an die Große Strafkammer am Landgericht Köln verwiesen werde. Grund: das bei der Wohnungsdurchsuchung bei dem 30-jährigen Angeklagten gefundene Amphetamin lag bei rund 218 Gramm. Werde dies in den Vorwurf des bandenmäßigen gemeinschaftlichen Handeltreibens einbezogen, drohe eine Mindeststrafe von fünf Jahren. Dieses Strafmaß übersteige aber die Zuständigkeit des Amtsgerichts, erklärte der Vorsitzende Richter.   © Kölner Stadt-Anzeiger

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