Seit elf Jahren beschäftigt das Lindgens-Areal die Kölner Politik sowie Bürgerinnen und Bürger. Im April 2023 legte der Investor – der Kölner Immobilienentwickler WvM – einen Bebauungsplan vor.

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Darüber verhandelt seitdem die Politik. So auch wieder die Mülheimer Bezirksvertretung (BV) in ihrer Sitzung Anfang Dezember.

Das Lindgens-Areal liegt im Nordwesten des Entwicklungsgebietes Mülheimer Süden. Es erstreckt sich zwischen dem Mülheimer Hafen im Westen und der Deutz-Mülheimer Straße im Osten. Das Grundstück reicht von der Einmündung der Hafenstraße in den Auenweg im Süden bis zur Fuß- und Radfahrerbrücke "Katzenbuckel" im Norden. Auf dem 4,6 Hektar großen Gelände der ehemaligen Firma Lindgens & Söhne soll ein Mischgebiet mit Wohnen und verträglichem Gewerbe entstehen.

So sieht der Bebauungsplan die Einrichtung von 295 Wohnungen und sieben bis zwölf Gewerbeeinheiten vor. Unter anderem ist vorgesehen, an der Kreuzung von Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg einen zentralen Platz anzulegen, ein Hochhaus mit 20 Etagen zu errichten sowie Einzelhandel und Gastronomie anzusiedeln. Die Planung beinhaltet zudem unter anderem die Bebauung der tieferliegenden Fläche zwischen der Hafenstraße und dem Mülheimer Hafen.

Köln-Mülheim: Lindgens-Areal soll Mischgebiet werden

Außerdem sind in dem Bebauungsplan 10 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau geplant. Diese sorgten für Diskussion in der BV-Sitzung Anfang Dezember. Denn für die Fraktionen der Grünen und Linken, seien 10 Prozent zu wenig, stellten sie klar. Die Grünen stellten deshalb auch einen Änderungsantrag. Statt 10 Prozent forderten sie 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau in den Plan aufzunehmen. Zudem solle statt eines Bürogebäudes GE 1 eine Grünfläche ausgeführt werden.

Die Berechtigung für Wohnberechtigungsscheine in Köln liege mittlerweile bei 40 Prozent, brachte Jonas Höltig (Grünen) an. Diese Berechtigung habe man bei entsprechend niedrigem Einkommen. Ein Anteil von 10 Prozent sei allein deshalb schon viel zu gering, selbst die Forderung von 30 Prozent decke es nicht ab.

"Die Menschen sind auf öffentlich geförderten Wohnraum angewiesen. Neubaugebiete sind der einzige Weg, um überhaupt ernsthaft Einfluss zu nehmen", betonte Höltig, "Wenn dort nur 10 Prozent möglich sind, dann fehlt mir jegliche Idee, wie man den Bedarf decken kann". Auch Beate Hane-Knoll (Linke) sagte, dass ihre Fraktion mit den 10 Prozent nicht zufrieden sei: "Dies als Erfolg zu verkaufen, wie in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung (FVB) dargestellt, finde ich wirklich merkwürdig".

Lindgens-Areal: Bebauungsplan sieht 10 Prozent geförderten Wohnraum vor

Thomas Portz (CDU) hingegen betonte, dass es sich bei den 10 Prozent öffentlich geförderter Wohnungsbau um ein entgegen kommen des Investors handle. In der FVB sei dargestellt worden, dass es keine rechtliche Handhabe für eine Forderung danach gebe. Das Bürogebäude GE 1 empfinde er eher als aufwertend und als städtebaulichen Höhepunkt. Insgesamt plädierte er deshalb dafür, den Beschluss laut Vorlage der Verwaltung zu fassen.

Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs (SPD) wies zudem darauf hin, dass man sich mit dieser Beschlussvorlage nun am Ende eines elfjährigen Verfahrens befinde. Änderungen würden dazu führen, dass weiterhin nichts passiere. Zudem stellte er klar, dass die Verwaltung in der FVB ausführlich begründet habe, dass dies aus rein rechtlichen Gründen nicht möglich sei.

Dem widersprach Höltig in einer Stellungnahme an diese Zeitung: "Im Bebauungsplan kann gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 7 BauGB die für geförderten Wohnraum vorgesehene Fläche festgesetzt werden. Damit kann auch der Anteil geförderten Wohnraums bestimmt werden".

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In der BV-Sitzung wurde sein Änderungsantrag jedoch mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen wurde die Verwaltungsvorlage mehrheitlich gegen die Stimmen der Linken-Fraktion und Enthaltung der Grünen-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Andreas Altefrohne (Die Partei) beschlossen. Entsprechend empfiehlt die BV dem Rat die Stellungenahmen und den Bebauungsplan-Entwurf zu beschließen. Der Rat wollte darüber am 12. Dezember abstimmen, hat das strittige Thema jedoch vertagt.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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