Düsseldorf - Ein Automechaniker ist in Düsseldorf wegen Besitzes von Kriegswaffen verurteilt worden - vom Vorwurf der Planung rechtsextremer Terroranschläge wurde er aber freigesprochen.
Das Landgericht entschied, dass er 22 Monate Haft auf Bewährung erhält. Der Mann hatte in Chats verkündet, "dem Wahnsinn ein Wahnsinns-Ende zu setzen". Er sei bereit, "zu kämpfen, zu töten und zu sterben". Sterben sollten laut Anklage Polizisten und Ausländer.
Der 41-Jährige hatte beteuert, er habe in Chats zwar Anschläge angekündigt, aber nie vorgehabt, diese Pläne wirklich umzusetzen. Er sei während der Corona-Pandemie in eine extremistische Blase geraten und habe sich mit seinen martialischen Online-Auftritten nur wichtig machen wollen. Die bei einer Durchsuchung bei ihm entdeckten Schusswaffen habe er selbst gebaut, weil er von Waffen fasziniert sei.
50 Sozialstunden als Auflage
Als Auflagen muss der gelernte Automechaniker 50 Sozialstunden ableisten und mindestens ein Gespräch mit Mitarbeitern des Aussteigerprogramms "Spurwechsel" nachweisen. Sein Mandant distanziere sich von seinem damaligen Denken und sei im Nachhinein über sich selbst erschrocken, hatte sein Verteidiger beim Prozessauftakt erklärt.
Der Angeklagte habe seine Anschlagspläne nicht in einschlägigen rechtsterroristischen Online-Foren und Netzwerken verbreitet, sondern im Wesentlichen bei einer Kommunikation mit einem Kumpel und seiner Schwester, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Der Mechaniker wohnte in Mönchengladbach über seiner Werkstatt, als die Polizei dort im Juli 2022 bei der Durchsuchung hinter einem Verschlag in seiner Küche zahlreiche Waffen entdeckte. Außerdem wurden in der Wohnküche und seinem Schlafzimmer geringe Mengen Kokain und Amphetamine entdeckt.
Was sein Mandant im Internet auf verschiedenen Plattformen gepostet habe, sei zweifellos als rassistisch und antisemitisch zu verurteilen. Da sei nichts zu verharmlosen, hatte sein Verteidiger Gerd Meister gesagt. Aber ein Rechtsterrorist sei er nicht, andernfalls hätte er ihn gar nicht verteidigt. © Deutsche Presse-Agentur
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