Iserlohn - Im Fall der Gruppenvergewaltigung eines 30-jähriges Mannes Anfang September in Iserlohn im Sauerland geht die Staatsanwaltschaft nicht mehr von einem politischen Motiv aus.

Mehr News aus Nordrhein-Westfalen finden Sie hier

Nach dem Abschluss der Ermittlungen sei inzwischen Anklage gegen vier Beschuldigte erhoben worden, wobei als mögliches Motiv finanzielle Absichten sowie ein persönlicher Racheakt in Frage kämen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

So soll das Opfer Familienangehörige der Beschuldigten beleidigt haben. Außerdem sei auf ihn ein Kopfgeld in Höhe von 20.000 Euro angesetzt gewesen, auf das es die Beschuldigten möglicherweise abgesehen hätten, sagte der Sprecher weiter. Mehrere Medien hatten zuvor über die Anklage wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme berichtet.

Tat zielte den Ermittlungen zufolge auf Erniedrigung ab

Die Staatsanwaltschaft geht laut Anklage davon aus, dass die vier Beschuldigten - allesamt aus dem Iran stammend und miteinander verwandt oder verschwägert - dem 30-jährigen iranischen Flüchtling an einem leerstehenden Brauereigebäude auflauerten, sagte ein Sprecher. Sie sollen ihn dann überfallen, gefesselt, geschlagen und schwer misshandelt haben.

Um ihn zu erniedrigen, sollen sie ihn mit einem Gegenstand vergewaltigt haben. Außerdem sollen sie ihm mit dem Tode gedroht und ihn gedemütigt haben. Dabei filmten sie ihr Opfer. Dieses Tatvideo liege neben DNA-Spuren an den Tatwerkzeugen auch als wichtiges Beweisstück vor.

Weil sowohl Täter als auch Opfer aus dem Iran stammen, hatten die Ermittler ein politisches Motiv anfänglich nicht ausgeschlossen und den Staatsschutz eingeschaltet. Allerdings habe sich im Zuge der Ermittlungen gezeigt, dass sowohl Geschädigter als auch die Tatverdächtigen derselben oppositionellen Gruppe zugehörig seien.

Ermittlungen gegen weitere mögliche Tatbeteiligte dauern an

Ermittelt werde in dem Fall weiterhin gegen mögliche unbekannte Tatbeteiligte, so der Staatsanwalt. Einerseits möchten die Ermittler herausfinden, wer das Kopfgeld auf den Geschädigten ausgesetzt hat. Andererseits vermuten sie, dass eine weitere Person mit einem Fluchtfahrzeug am Tatort gewartet haben könnte. Ein solches Fahrzeug war nie gefunden worden, sodass die Ermittler glauben, dass der Helfer unerkannt fliehen konnte. Die Beschuldigten waren zu Fuß davongelaufen und in einem naheliegenden Waldstück von der Polizei aufgegriffen worden.

Das zuständige Landgericht in Hagen prüft nun die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung.  © Deutsche Presse-Agentur

Nachrichten aus anderen Regionen
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.