Ein 42-jähriger Mann aus Münster stand vor dem Wipperfürther Amtsgericht, wegen einer Alkoholfahrt in Lindlar.

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Laut Anklage war der Mann im August dieses Jahres mit seinem Auto am späten Abend auf der K 19, er fuhr in sehr langsamem Tempo und in Schlangenlinien, wobei er mehrfach von der Straße abgekommen war. Das hatten Zeugen beobachtet, die dem Mann zeitweise hinterhergefahren waren, dann aber wohl die Polizei informiert hatten. Beim Alkoholtest gegen 22.30 Uhr war ein Wert von 1,09 Promille festgestellt worden. Soweit die Fakten.

Der 42-Jährige räumte zwar ein, am Abend etwas getrunken zu haben – "am frühen Abend, so einen oder zwei Ouzos". Allerdings sei er dann auch nur ins Auto gestiegen, weil er ein Hämatom durch ein geplatztes Gefäß an seiner Brustseite entdeckt habe und deswegen in Panik geraten sei. "Ich wollte den Menschen in meinem Umfeld nicht zur Last fallen – deswegen wollte ich zur nächsten Notdienststelle fahren. Das war mein größter Fehler. Dort war dann niemand, und deswegen ist meine Panik immer größer geworden und ich wollte zum Krankenhaus nach Engelskirchen fahren", sagte er.

Er schaffte es nicht, aus dem Auto auszusteigen

Weil er angetrunken war, hatte er die Warnblinkanlage eingeschaltet und war mit 30 Stundenkilometern losgefahren. Als die Polizei auftauchte, schaffte er es nicht, aus dem Auto auszusteigen, "da ich mich nicht auf den Beinen halten konnte". Er sei dann ins Krankenhaus gebracht worden und dort erst sei ihm bewusst geworden, "was für ein schrecklicher Fehler diese Fahrt" gewesen sei.

Die naheliegende Frage des Richters war: "Warum haben Sie denn nicht direkt 112 gewählt?" Die Antwort: "Weil ich mich nicht als Notfall gesehen habe." Auch auf die Frage, warum er nicht schon am Nachmittag, als er den Bluterguss erstmals bemerkt habe, einen Arzt aufgesucht habe, hatte er eine Antwort parat. "Ich habe eine Grunderkrankung, die mit Blutergüssen einhergeht. Am Nachmittag war das vertretbar, aber es wurde eben immer schlimmer", sagte er.

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Dass der Angeklagte am Ende mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Belegung eines Verkehrserziehungskurses davonkam, lag daran, dass der Richter die Argumente des Mannes nachvollziehen konnte. "Außerdem ist Ihr Führerschein schon seit drei Monaten weg. Dennoch – rufen Sie das nächste Mal doch einfach direkt den Notruf. Dafür gibt es ihn", gab er dem 42-Jährigen noch mit auf den Weg.  © Kölner Stadt-Anzeiger

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