Zwei Sparten des Ründerother Traditionsunternehmens Doerrenberg Edelstahl sind mit Wirkung zum 1. Januar verkauft worden.
"Die Tochtergesellschaft Doerrenberg Edelstahl GmbH verkauft erfolgreich ihre beiden Geschäftsbereiche ,Gießerei' und ,Stahlwerk' an die Callista Private Equity GmbH", heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Doerrenberg-Mutter Gesco. Auf Nachfrage eines Sprechers hieß es, dass von diesem Verkauf ausschließlich der Standort Ründeroth und 130 dort arbeitende Menschen betroffen seien. Davon unberührt seien die Standorte in Dieringhausen sowie in Gummersbach. Der entsprechende Vertrag für den Verkauf wurde demnach im Dezember unterzeichnet. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Für Doerrenberg arbeiten in Oberberg aktuell noch 350 Beschäftigte.
Energiekosten belasten Konkurrenzfähigkeit
"Im laufenden Geschäftsjahr wird für die beiden Bereiche ein Umsatz von 19 Millionen Euro (Vorjahr 28) erwartet. Diese Umsatzabnahme ist auf das herausfordernde konjunkturelle Marktumfeld und den zunehmenden Preisdruck durch den Wettbewerb zurückzuführen", heißt es weiter in der Mitteilung aus dem Dezember. Gesco-Sprecher Peter Alex sagte auf Nachfrage, dass es für den Verkauf zwei Hauptgründe gebe. Zum einen seien da die Automobilbranche und der Maschinenbau, die beide schon länger schwächelten, sowie die hohen Energiekosten in Deutschland. Innerhalb von Europa und darüber hinaus sei Strom weitaus günstiger. Und mit den Firmen dort müsse Doerrenberg konkurrieren. Der neue Eigentümer Callista wolle das durch Synergien kompensieren.
"Der geplante Carve-Out aus der Doerrenberg Edelstahl GmbH und die Positionierung als rechtlich eigenständige Gesellschaft mit dediziertem Management und klarem Strategiekonzept ist der richtige Schritt, um die Potenziale der Geschäftsbereiche innerhalb der Bergischen Edelstahlwerke zu realisieren", wird Marc Breidenbach, Geschäftsführer der Doerrenberg Edelstahl GmbH, in einer Mitteilung der Firma Callista zitiert. Dort heißt es weiter, dass alle wesentlichen, den Geschäftsbereichen zugehörigen Vermögensgegenstände, Vertragsverhältnisse und Mitarbeiter im Rahmen eines Betriebsübergangs auf die Käuferin übergingen. Diese übernehme auch bestehende Betriebsvereinbarungen und verpflichte sich zum mit den Arbeitnehmervertretern verhandelten Interessenausgleich. © Kölner Stadt-Anzeiger
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