Rostock - Im Berufungsverfahren wegen Betruges gegen einen als "Trauerschwindler" bekanntgewordenen Ex-Bestatter hat das Landgericht Rostock einen Verständigungsvorschlag unterbreitet.

Mehr News aus Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier

Dabei würde im Gegenzug für ein Geständnis des 50 Jahre alten Angeklagten eine Ober- und Untergrenze für eine mehrjährige Haftstrafe festgelegt. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Der Angeklagte und seine Verteidigung erbaten sich mehr Zeit und wollen nun bis zum nächsten Verhandlungstag am 28. November entscheiden.

Mit dem Vorschlag soll das Berufungsverfahren mit einem zweiten, noch ausstehenden Berufungsverfahren verbunden werden. In beiden Fällen wurde der 50-Jährige in erster Instanz vom Amtsgericht Rostock wegen Betruges zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sollte der Mann ein Geständnis ablegen, würde in einem Urteil die Gesamtfreiheitsstrafe fünf Jahre und fünf Monate nicht unter- und sechs Jahre und neun Monate nicht überschreiten.

Anklage: Emotionale Lage nach Todesfällen ausgenutzt

Die Anklage wirft dem 50-Jährigen im vorliegenden Fall im Zeitraum zwischen 2016 und 2018 gewerbsmäßigen Betrug zulasten dreier Frauen vor. Die Vorgänge sind aus der ARD-Dokumentation "Der Trauerschwindler" bekannt. Für eine der Frauen hatte sich der Angeklagte um die Bestattung ihres gestorbenen Mannes gekümmert. Bei einer weiteren Frau ging es um die Bestattung ihres plötzlich gestorbenen kleinen Kindes. Die dritte Frau lernte den Mann ihrer Aussage nach in ihrer Funktion als Bankmitarbeiterin kennen.

Bei den Geschädigten lieh sich der Mann laut Anklage Geld, das er nicht oder nur zu einem geringen Teil zurückzahlte. Es geht um eine Schadenssumme von knapp 200.000 Euro. Laut Anklage unterhielt der einschlägig vorbestrafte Mann dabei sexuelle Beziehungen zu den Frauen und soll in zwei Fällen deren emotionale Lage nach Trauerfällen ausgenutzt und ein Interesse an einer längerfristigen Beziehung vorgespielt haben.

Er habe die Freizügigkeit der Frauen ausgenutzt und gewusst, dass ohne den "Beziehungsschwindel" kein Geld gewährt worden wäre, so der Richter in einem rechtlichen Hinweis. Für ihn seien die Beziehungen lediglich Liebschaften gewesen. Er habe den Frauen mit Erfolg vorgetäuscht, dass er alleinstehend sei, obwohl er in zweite Ehe verheiratet sei.

Erneut wegen Betruges verurteilt

In dem zweiten noch ausstehenden Berufungsverfahren, das der Richter mit seinem Vorschlag mit dem jetzt begonnenen verbinden will, geht es um das jüngste Urteil vom 4. September dieses Jahres des Amtsgerichtes Rostock. Dabei wurde der Angeklagte zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er betrog unter anderem ein älteres Ehepaar um hohe Geldbeträge, bezahlte Handwerkerleistungen mit deutlicher Verspätung und verstieß gegen Darlehensabsprachen.

Damals hatte der Angeklagte im Zuge einer Verständigung ein umfassendes Geständnis abgelegt. Diese Möglichkeit räumte der Richter dem 50-Jährigen jetzt im Fall des mutmaßlichen Betruges an den drei Frauen ebenfalls ein. Für das Berufungsverfahren hat das Landgericht insgesamt sieben Prozesstage bis zum 6. Januar 2025 angesetzt. Bei der Staatsanwaltschaft Rostock laufen indes Ermittlungen gegen den Angeklagten in weiteren mutmaßlichen Betrugsfällen.  © Deutsche Presse-Agentur

Nachrichten aus anderen Regionen
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.