Schwerin - Der AfD-Landtagsfraktionschef Nikolaus Kramer darf nicht mehr behaupten, dass SPD-Spitzenmann Julian Barlen ihn und seine Kollegen in ein Internierungslager stecken würde, wenn er die Macht dazu hätte.

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Kramer unterschrieb eine Unterlassungserklärung, wie ein Sprecher des Landgerichts sagte. Zuvor hatte der NDR berichtet.

Mit seiner Äußerung in der November-Sitzung des Landtags hatte Kramer für einen Eklat gesorgt. Landtagspräsidentin Birgit Hesse erteilte ihm dafür einen Ordnungsruf.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Barlen mahnte Kramer laut NDR anschließend per Anwaltsschreiben ab und verlangte von ihm die Unterlassungserklärung. Der AfD-Fraktionschef sollte sich verpflichten, die Aussage zum "Internierungslager" nicht zu wiederholen.

Am Dienstag verhandelte die 1. Zivilkammer am Landgericht Schwerin über den Fall. Vom Gericht hieß es, Kramer habe sich entschuldigt und reumütig gezeigt. Sollte der Politiker seine Äußerung trotzdem wiederholen, droht ihm laut Gerichtssprecher ein Zwangsgeld.  © Deutsche Presse-Agentur

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