Wiesbaden - Verwahrloste und vernachlässigte Haustiere oder Gewalttaten an Nutztieren: 540 Straftaten nach dem Tierschutzgesetz sind im Jahr 2024 in Hessen registriert worden.

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"Im Jahr 2023 bewegte sich die Zahl der erfassten Fälle mit 524 auf einem ähnlichen Niveau", erklärte das Hessische Landeskriminalamt (LKA) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Damit stiegen die Zahlen zum zweiten Mal in Folge, 2022 wurden noch 475 Taten in der polizeilichen Kriminalstatistik registriert.

Schon im Jahr 2020 waren 524 Straftaten nach dem Tierschutzgesetz registriert worden, 2021 sank die Zahl dann zwischenzeitlich auf 486. Die Aufklärungsquote schwankt ebenfalls, sie lag in den vergangenen Jahren stets unter 60 Prozent. Teilweise wurde nur etwa jeder zweite Fall aufgeklärt, hieß es.

Zu den häufigsten Taten gehörten laut LKA unter anderem das Quälen und Schlagen, das Töten, das Unterlassen von Hilfe und das Auslegen von Giftködern.

Die meisten Fälle in Frankfurt

Im Auswertezeitraum 2019 bis 2024 wurden die meisten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in Frankfurt am Main (252 Fälle), im Main-Kinzig-Kreis (238 Fälle), im Landkreis Gießen (187 Fälle), im Landkreis Marburg-Biedenkopf (185 Fälle) sowie in Kassel (173 Fälle) registriert.

Auch besondere Fälle nannte das LKA: Im Dezember vergangenen Jahres wurden demnach mehrere Rinder im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Südhessen verletzt, eins davon wurde tot aufgefunden. Zudem bestehe der Verdacht, dass zwei zuvor gestohlene Kälber ebenfalls getötet wurden.

In einem landwirtschaftlichen Betrieb, der auch im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Südhessen liegt, komme es seit Jahrzehnten zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Aufgrund von Mängeln in der Tierhaltung wurden im März 2024 mehrere Tiere durch das zuständige Veterinäramt beschlagnahmt.  © Deutsche Presse-Agentur

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