Offenbach: Weil Daten der hessischen Finanzverwaltung fehlen, kann Offenbach die neue Grundsteuer noch nicht berechnen.
Im Mai drohen umso höhere Abrechnungen. Das kann vor allem für Eigentümer von älteren Häusern teuer werden.
Weil die hessische Finanzverwaltung noch nicht alle relevanten Daten zur Verfügung gestellt hat, fehlt Offenbach derzeit noch die Grundlage, die vom neuen Jahr an geltende reformierte Grundsteuer zu berechnen. Deshalb wird die Stadt im ersten Quartal keine Grundsteuer einziehen, wie es aus dem Rathaus heißt. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Steuer für das erste Quartal gar nicht fällig wird.
Vielmehr müssen Eigentümer im April 2025 mit einem nachholenden Bescheid für die ersten Monate des Jahres rechnen, der zum Mai dann fällig wird. Da im Mai auch die Grundsteuer für das zweite Quartal (April bis Juni) zu zahlen ist, wird bei einem bestehenden Sepa-Lastschriftmandat die Grundsteuer für beide Quartale abgebucht.
Eigentümer, die die Grundsteuerzahlungen mit einem Dauerauftrag abwickeln, müssen ebenfalls tätig werden. Die Stadt bittet in einer Mitteilung die Eigentümer darum, diese Aufträge bis Jahresende zu stornieren und später an die neuen Bescheide anzupassen.
Offenbach muss vielleicht Grundsteuer erhöhen
Eigentümer von älteren Häusern müssen den Angaben der Stadt zufolge mit einer erheblich höheren Grundsteuer rechnen. Da diese Mehrkosten auf Mieter umgelegt werden dürfen, wird auch das Gros der Mieterschaft die Reform der Grundsteuer an höheren Mietnebenkosten zu spüren bekommen. Lediglich Eigentümer neuerer Immobilien können auf eine geringere Grundsteuerlast hoffen.
Die fälligen Zahlungen berechnen sich in Hessen vereinfacht ausgedrückt aus zwei Komponenten, dem Grundsteuermessbetrag, der mit dem sogenannten Flächen-Faktoren-Verfahren nach gesetzlich festgesetzten Größen ermittelt wird, und dem Hebesatz. Letzterer wird von den Kommunen bestimmt.
Die Grundsteuer zählt zu den wenigen kontinuierlichen und daher gut kalkulierbaren Einnahmequellen von Kommunen. Eine weitere Einnahmequelle ist die Gewerbesteuer. Im Gegensatz zu der Grundsteuer ist diese aber vergleichsweise volatil, weil sie von der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen abhängt. Auch der Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer und die Zuwendungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich schwanken.
Klamme Kommunen, deren Etat von der Kommunalen Finanzaufsicht genehmigt werden muss, sehen sich daher gerade in wirtschaftlich angespannten Lagen wie der aktuellen dazu gezwungen, ebendiese Grundsteuer anzuheben, um etwa steigende Sozialausgaben, die sich auch der Gesetzgebung des Bundes und der Länder ergeben, noch bewältigen zu können.
Offenbach möchte die Reform der Grundsteuer gerne aufkommensneutral gestalten, wie Kämmerer Martin Wilhelm (SPD) immer wieder sagt. Er gesteht aber zugleich ein, dass die Stadt angesichts der wachsenden Ausgaben aufgrund gesetzlicher Vorgaben gezwungen sein könnte, die Grundsteuer zu erhöhen. Das wird dann der Fall sein, wenn Rücklagen, Ausgaben- und Beförderungssperren sowie weitere Sparbeschlüsse nicht ausreichen, um weiterhin genehmigungsfähige Etats aufzustellen.
Um Bürger über die Änderungen zu informieren, lädt die Stadt am 6. März 2025 von 18.30 Uhr an zu einer Veranstaltung in die Alte Schlosserei auf dem EVO-Gelände, Goethering 43 in Offenbach ein. © Frankfurter Allgemeine Zeitung
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