Polizeikontrolle auf A5: Fehlender Sicherheitsabstand zum nächsten Fahrzeug ist eine der häufigsten Ursachen von Unfällen in Hessen - trotzdem scheren sich Autofahrer wenig darum, wie eine Kontrolle an der A5 zeigt.

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Für nur eine Stunde haben die Polizeikräfte der Verkehrsinspektion Südhessen Anfang November ihre Messgeräte an der Autobahn A5 bei Mörfelden-Walldorf nahe Frankfurt aufgestellt: 180 Autofahrer, die dem vor ihm fahrenden Fahrzeug zu nah aufgefahren sind, haben sie in dieser Zeit erwischt. Jedem von ihnen drohen mindestens 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, bei besonderer Gefährdung auch ein Fahrverbot.

Darauf kann sich auf jeden Fall der Fahrer eines Vans mit Dachbox einstellen, der bei einer Gechwindigkeit von 115 Kilometern pro Stunde nur 12 Meter hinter seinem Vordermann fuhr. Den geltenden Abstandsregeln zufolge hätte er rund 57 Meter Abstand einhalten müssen. Dafür drohen dem Fahrer laut Polizei nun neben Punkten und Bußgeld nun zwei Monate Fahrverbot.

Die Bilanz der Kontrolle hat das Polizeipräsidium Südhessen erst an diesem Freitag vorgelegt. Demnach haben die Polizisten am 7. November zwischen 15.20 Uhr und 16.20 Uhr die Fahrspuren der A5 in Richtung Darmstadt überwacht. Im dichten Berufsverkehr seien die Autos nicht besonders schnell gefahren, aber "ungenügender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gilt als eine der Hauptunfallursachen", betont die Polizei.

Darauf hatte kürzlich auch das Statistische Landesamt in Wiesbaden hingewiesen: Fehlender Sicherheitsabstand sei im Jahr 2023 die häufigste Ursache von Unfällen mit Verletzten oder Toten im hessischen Straßenverkehr gewesen. Es habe 3.623 derartige Unfälle mit 5.383 getöteten, schwer oder leicht verletzten Menschen gegeben.

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Die bei der Kontrolle registrierten 180 Verstöße gegen die Abstandsregeln würden alle noch einmal überprüft und dann entsprechende Verfahren eingeleitet, kündigt das Polizeipräsidium Südhessen an und erklärt noch einmal: "Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand um mehr als die Hälfte des halben Tachowertes (5/10 und weniger) unterschritten wird."  © Frankfurter Allgemeine Zeitung

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