Berlin - Wegen Betrugstaten falscher Polizisten, die Senioren um Geld und Schmuck gebracht haben sollen, wird drei Männern vor dem Berliner Landgericht der Prozess gemacht.
Es geht um vier Taten. Betroffen seien drei Opfer im Alter von 83, 84 und 88 Jahren. Die Angeklagten sollen als Mitglieder einer Bande agiert haben. Insgesamt knapp 44.000 Euro sowie Münzen und Schmuck seien erbeutet worden. Zu Aussagen der mutmaßlichen Betrüger kam es am ersten Prozesstag noch nicht.
Ein 32-jähriger Angeklagter soll eine übergeordnete Rolle gespielt haben. Er habe bei den Betroffenen, die wegen ihrer Vornamen als betagt eingestuft worden seien, angerufen. Zunächst habe er sich den Opfern als Bankmitarbeiter vorgestellt und behauptet, dass eine unberechtigte Auslandsüberweisung von dessen Konto erfolgt sei, heißt es in der Anklage. Nach diesem "Schockanruf" habe er die Betroffenen erneut angerufen und sich nunmehr als Mitarbeiter des Landeskriminalamtes ausgegeben und angekündigt, dass ein Polizist vorbeikommen werde.
Ein "Abholer" nahm Geld und Wertgegenstände
Opfer wurden laut Ermittlungen zum Teil auch noch dazu aufgefordert, umgehend Geld vom Konto abzuheben. Ein 45-jähriger Angeklagter, der als sogenannter Abholer agiert habe, sei zur Wohnanschrift der jeweiligen Geschädigten gefahren und habe gefordert, ihm Bargeld und Wertgegenstände auszuhändigen beziehungsweise vorzuzeigen, "damit er diese an sich nehmen kann", so die Anklage.
Erstes Opfer sei im April 2024 ein 83-Jähriger geworden. Der 32-jährige Angeklagte habe dem Senior auch erfundene Aktenzeichen genannt. An der Haustür habe ein Mitangeklagter dem Senioren dann einen falschen Polizeiausweis vorgelegt und behauptet, er müsse den Inhalt des Tresors prüfen. Während der Hauptangeklagte weiter mit dem Opfer telefonierte und so ablenkte, habe der Mittäter 10.000 Euro sowie Münzen entwendet. In zweiten Fall sei im Mai ein Senior gedrängt worden, 25.000 Euro von seinem Konto abzuheben.
Die Angeklagten wurden festgenommen, nachdem am 17. Mai eine 84-Jährige getäuscht worden war. Im Vorfeld des Prozesses war es zu Verständigungsgesprächen gekommen. Im Fall des Hauptangeklagten stellte das Gericht bei einem Geständnis eine Strafe von maximal sechs Jahren und vier Monaten in Aussicht. Mit etwa fünf Jahren Haft müsste der 45-Jährige rechnen, im Fall eines 46-jährigen Angeklagten würde die Obergrenze bei drei Jahren und fünf Monaten Haft liegen. Ob des zu einer Verständigung kommt, ist noch offen. Der Prozess wird am 28. November fortgesetzt. © Deutsche Presse-Agentur
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