Dietingen - Weil er am Sonntag in Dietingen (Kreis Rottweil) einen Zwölfjährigen angeschossen haben soll, sitzt ein Jugendlicher in Untersuchungshaft.

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Die Staatsanwaltschaft spricht von einem dringenden Tatverdacht und ermittelt wegen versuchter Tötung.

Die Ermittler halten sich in diesem Fall sehr weitgehend mit Informationen zurück. Der Grund ist nach Auskunft der Staatsanwaltschaft der Schutz des verhafteten mutmaßlichen Täters. "Die besonderen Maßstäbe in einem Jugendverfahren ergeben sich dadurch, dass das mögliche Hauptverfahren nicht öffentlich ist", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Was wir wissen

Am Sonntag wurde ein zwölf Jahre alter Junge mit massiven Kopfverletzungen in eine Klinik nach Stuttgart geflogen. Der Junge wurde in Dietingen (Kreis Rottweil) von einer Kugel getroffen - und nicht nur gestreift. Es war laut Ermittlern kein versuchter Suizid. Der Vorfall ereignete sich in einem Wohnhaus im Stadtteil Irslingen.

Ein Jugendlicher kam am Dienstag wegen des Verdachts der versuchten Tötung in Untersuchungshaft. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Gegen die Eltern des Verhafteten wurde am Dienstag ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihnen werden waffenrechtliche Verstöße und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Der Zwölfjährige kann aufgrund seiner schweren Verletzungen bisher nicht vernommen werden. Laut Staatsanwaltschaft läuft ein medizinisches Gutachten. Sicher ist, dass eine mögliche Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Täter aufgrund seines Alters nicht öffentlich geführt wird.

Was wir nicht wissen

Bisher gibt es keine Angaben von offizieller Seite zur Tatwaffe und deren Verbleib. Laut "Bild-Zeitung" soll es eine Pistole gewesen sein. Noch nicht absehbar ist der Ausgang der Ermittlungen gegen die Eltern, an deren Ende eine Anklage stehen könnte. Ihnen werden waffenrechtliche Verstöße und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.

Viele Fragen sind offen: Wie viele und welche Waffen waren im Haus? Waren sie verschlossen oder frei zugänglich? Ist eine waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden und für wen? War jemand aus der Familie als Sportschütze gemeldet? Wie kam der Jugendliche an die Waffe? Denn: Wer Waffen oder Munition besitzt, muss laut dem Waffengesetz unter anderem Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Welche Verletzungen dem Zwölfjährigen zugefügt wurden, hat die Polizei nicht mitgeteilt. Dem Jungen soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ins Auge geschossen worden sein. Ebenso wenig bestätigen wollen die Ermittler dpa-Informationen wonach sich der tragische Vorfall im Wohnhaus des 14 Jahre alten mutmaßlichen Täters ereignet haben soll, bei dem der Zwölfjährige zu Besuch gewesen sein soll.

Unklar ist zudem, ob der verhaftete Jugendliche bisher Angaben gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft wollte dazu nichts sagen.  © Deutsche Presse-Agentur

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