Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung der US Air Base Ramstein für Drohneneinsätze der amerikanischen Streitkräfte im Ausland.

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Die Beschwerdeführer sind zwei Jemeniten, deren Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz in ihrem Heimatort getötet wurden.

Die Air Base Ramstein ist ein vom US-Militär genutzter Flugplatz in Rheinland-Pfalz. Bereits seit mehr als zehn Jahren gehen die jemenitischen Kläger an deutschen Gerichten dagegen vor, dass über eine Satelliten-Relais-Station in Ramstein teils tödliche Drohneneinsätze im Ausland gesteuert werden. Am Bundesverwaltungsgericht waren sie zuletzt gescheitert.

In Karlsruhe berufen sie sich nun auf das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Bundesrepublik habe ihre Schutzpflicht verletzt, die auch für im Ausland befindliche Ausländer gelte. Ein Urteil fällt in der Regel erst einige Monate später. (Az. 2 BvR 508/21)  © Deutsche Presse-Agentur

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