Ostern wird dieses Jahr für viele Menschen in Deutschland anders als sonst – trotz frühlingshaftem Wetter. Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote gelten auch über die Feiertage, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Die Bundesländer haben allerdings andere Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

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"Eine Pandemie kennt keine Feiertage", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Bund und Länder haben sich deshalb darauf geeinigt, dass die Beschränkungen des öffentlichen Lebens wegen der Corona-Pandemie mindestens bis 19. April gelten.

Aber wie genau diese Regelungen ausgelegt werden, das bestimmten die Bundesländer selbst – und die Verbote fallen sehr unterschiedlich aus. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Sie betragen je nach Bundesland und Vergehen zwischen 50 und 25.000 Euro.

Was ist eigentlich wo an den Feiertagen erlaubt? Wie sieht es mit einem Picknick im Park, einem Ausflug oder einer Motorradfahrt aus?

Was ist an Ostern während der Corona-Pandemie erlaubt? Spazierengehen

Überall in Deutschland dürfen Bürger draußen nur noch zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes unterwegs sein – von Ausnahmen abgesehen. Diese Sonderfälle unterscheiden sich in den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen dürfen sich auch in gerader Linie Verwandte gemeinsam im Freien aufhalten, wenn sie Abstand halten.

Bayern, Sachsen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und das Saarland haben strengere Regelungen, dort gelten Ausgangsbeschränkungen. Die eigene Wohnung darf nur aus "triftigem Grund" verlassen werden – also zum Arbeiten, Einkaufen oder für Arztbesuche.

Sport und Bewegung an der frischen Luft sind zwar erlaubt und damit auch Spaziergänge. In Sachsen und im Saarland ist das nur allein, mit einer weiteren Person oder mit Mitgliedern des gleichen Haushaltes gestattet. In Bayern dagegen dürfen Menschen nur allein oder mit Personen aus derselben Wohnung draußen unterwegs sein.

Picknick im Park

Oster-Picknicks im Park oder am See müssen dieses Jahr vielerorts ausfallen. Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ahnden das gemütliche Zusammensitzen und Essen beispielsweise mit 250 Euro pro Person. Hamburg untersagt die Zubereitung und den Verzehr von Speisen unter freiem Himmel – also sowohl Picknicks als auch Grillen.

In Bayern sind das Sitzen auf einer Parkbank (allein oder mit den Personen des eigenen Hausstands) oder das Sonnenbad auf einer Wiese nun ausdrücklich erlaubt. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in einer schriftlichen Mitteilung klar gestellt.

In den meisten anderen Bundesländern ist "längeres Verweilen" aber nicht erlaubt. Die Frage ist, was "länger" bedeutet – das liegt im Ermessen der Polizei. Ein paar Minuten Ausruhen auf einer Bank sind meist in Ordnung.

In Hessen stellte das Innenministerium klar, dass es erlaubt sei, kurz etwas zu verzehren, genau wie ein Sonnenbad möglich ist. Ein ausgiebiges Picknick sei aber verboten.

In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben viele Gemeinden ein Verweilverbot ausgesprochen - und dazu gehört beispielsweise auch das Liegen auf einer Wiese.

In Berlin gibt es seit Anfang April eine Lockerung der Regeln: Es ist erlaubt, sich zu zweit auf einer Decke oder einer Parkbank auszuruhen, wenn ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten wird. Auch Schachspielen und Angeln sind erlaubt.

Die Bremer dagegen dürfen picknicken, aber nur mit der Familie, Menschen aus dem eigenen Haushalt und höchstens einer weiteren Person. Auch auf einer Bank dürfen sie verweilen.

Besuche

In ganz Deutschland gilt: Getrennt lebende Partner dürfen gegenseitig in die Wohnungen kommen, genau wie getrennt lebende Paare mit Kindern.

In den Ländern mit Ausgangsbeschränkung – also Bayern, Berlin, Sachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt – dürfen Angehörige nicht besucht werden. Meist gelten Ausnahmen, wenn es sich um pflegebedürftige Familienangehörige handelt, die daheim wohnen.

In Bundesländern mit Kontaktverbot dürften sich Eltern und Kinder gegenseitig besuchen. Überall gilt aber der Beschluss der Bundesregierung und der Bundesländer vom 22. März: Demnach sollen "die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum" reduziert werden.

Grillen im eigenen Garten

Im eigenen Garten oder auf der Terrasse darf Ostern gegrillt werden, wenn die Hausordnung das erlaubt. Dazu dürfen Bürger in Bundesländern mit Ausgangsbeschränkung aber nur Mitglieder des eigenen Haushaltes einladen.

In Bundesländern mit Kontaktsperre gibt es unterschiedliche Regelungen. In Brandenburg und Hamburg sind alle privaten Feiern untersagt, und damit auch die Grillparty mit Freunden. In Brandenburg dürfen Feiern nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes stattfinden. In Baden-Württemberg sollte man das Grillen im Garten auf die Mitbewohner und die engste Familie beschränken.

In Nordrhein-Westfalen ist es erlaubt, sich mit Freunden zum Abendessen oder zu einem Grillabend zu Hause zu treffen. Aber auch hier weisen die Behörden auf den Beschluss der Bundesregierung und der Länder hin, Kontakte möglichst zu begrenzen.

Motorradfahren

An Ostern beginnt für viele Motorradfahrer die Saison. Ob ein Biker eine Spritztour unternehmen darf, hängt vom Bundesland ab, in dem er wohnt. Bayern und Sachsen stellen klar: Es sind nur zwingend notwendige Fahrten erlaubt, keine zum Vergnügen. Die Motorradtour muss also ausfallen.

In Brandenburg und im Saarland gelten zwar ebenfalls strenge Ausgangsbeschränkungen – private Motorradtouren sind aber weiterhin erlaubt. Das gilt auch für Länder mit Kontaktsperren wie Thüringen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz.

Der ADAC weist aber darauf hin, dass jede Fahrt ein "Risiko für Pannen und Unfälle" berge, berichtet die "Tagesschau". Wer die Maschine stehen lasse, vermeide im Ernstfall Gefahren für Helfer und Einsatzkräfte.

Ausflug machen

Die Bürger sollen zu Ostern auf private Reisen verzichten – und damit auch auf Ausflüge, erklärte die Bundesregierung laut "Spiegel". Die Regelungen sind in den Bundesländern allerdings unterschiedlich.

In Niedersachsen sind Tagesausflüge etwa in die Lüneburger Heide erlaubt. In Mecklenburg-Vorpommern ist dagegen eine Stippvisite zu Badeorten an der Küste oder der Seenplatte untersagt.

In Sachsen dürfen sich Bürger nur im Umfeld des Wohnbereichs bewegen – also nicht zu einem Ausflug aufbrechen. Schleswig-Holstein erlaubt Tagesausflüge - mit Ausnahme der Inseln und Halligen - für Bürger des eigenen Bundeslandes. Einreisen nach Schleswig-Holstein dürfen nur nahe Verwandte.

Darüber hinaus sind viele beliebte Ausflugsziele sowieso geschlossen: Viele Gemeinden riegeln Parkplätze und Sehenswürdigkeiten ab, damit keine Besucher kommen. Die Nord- und Ostseeinseln sind ebenfalls für Besucher gesperrt. Das Bayerische Innenministerium und der Deutsche Alpenverein rufen dazu auf, nicht in die Berge zu fahren.

Verwendete Quellen:

  • Vorgaben der Bundesländer zu Coronavirus-Beschränkungen
  • Tagesschau.de: "Corona-Einschränkungen: Ist Motorradfahren Ostern erlaubt?"
Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, das Verweilen auf einer Parkbank sei in Bayern verboten. Das ist falsch. Richtig ist, dass dies allein oder mit den Personen des eigenen Hausstandes erlaubt ist. Wir haben den Abschnitt entsprechend aktualisiert.
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