- Das Herunterfahren der Corona-Schutzmaßnahmen im reformierten Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung erhitzt die Gemüter.
- Aus den Bundesländern setzt es verbale Ohrfeigen für die verantwortlichen Minister Lauterbach und Buschmann.
- Der vorgelegte Entwurf widerspreche der Pandemie-Realität.
- Zudem schiebe der Bund die Verantwortung auf die Länder ab und provoziere einen neuen Flickenteppich an Regularien.
Vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag haben mehrere Bundesländer teils scharfe Kritik an den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetz geäußert. "So können wir doch nicht eine vernünftige Pandemiebekämpfung machen", sagte Bayerns Ministerpräsident
"Wir sind uns in der Landesregierung einig, dass das geplante Gesetz insuffizient ist", sagte der baden-württembergische Vizeministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart. Die Bundesregierung schiebe den Ländern mit den Entwurf in "verantwortungsloser Weise die Verantwortung zu, ohne ihnen Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie zu geben".
Nachbesserungen erwünscht: Niedersachsen vermisst Signale des Bundes
"Wir haben immer noch die Hoffnung, dass es Nachbesserungen geben wird", erläuterte die niedersächsische Regierungssprecherin Anke Pörksen in Hannover. Es kämen aber keine solchen Signale vom Bund. Ministerpräsident
Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz sieht vor, dass es nach dem Auslaufen der bisherigen Coronaregeln am 19. März im Regelfall nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen geben soll. Das wären etwa Maskenpflichten im öffentlichen Nahverkehr und Pflegeheimen.
Die Maskenpflicht im Innenraum soll nur noch ausnahmsweise gelten
Weitergehende Maßnahmen wie eine Maskenpflicht in Innenräumen sollen nur noch in Hotspots möglich sein. Der Bundestag befasst sich am Mittwoch erstmals mit der Vorlage - sie ist dann am Donnerstag auch Thema bei einer Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Am Freitag sollen Bundestag und Bundesrat sie beschließen.
Zugleich sieht der Gesetzentwurf noch eine Übergangsfrist bis zum 2. April vor, in dem die Länder ihre derzeit bereits geltenden Coronaschutzmaßnahmen noch in Kraft lassen können. Zahlreiche Länder beschlossen, diese Option zu nutzen. Dies galt etwa für Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern sowie Hessen und Thüringen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt den Gesetzentwurf
Bundesgesundheitsminister
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Einzelheiten des neuen Gesetzes sind derzeit teilweise noch weiter unklar. Von Länderseite und aus der Unionsbundestagsfraktion wurden unter anderem uneindeutige Kriterien zur Definition von Hotspots bemängelt. "Die geplante Hotspotregelung ist nichts als heiße Luft, denn keines der Kriterien für die Aktivierung ist klar definiert", sagte der Gesundheitsexperte der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge (CDU), der "Augsburger Allgemeinen". Es werde demnächst einen "Flickenteppich regionaler Regeln" geben.
Hamburgs Senat: "Die Pandemie ist nicht überwunden"
Auch der Hamburger Senat sprach von einem unzureichenden Entwurf. "Die Pandemie ist bei weitem noch nicht überwunden", sagte dessen Sprecher Marcel Schweitzer. Seinen Angaben nach hält die Hamburger Landesregierung zumindest auch eine Maskenpflicht in Innenräumen außerhalb von Hotspots weiterhin für "erforderlich".
Für eine Fortsetzung des Lockerungskurses in Deutschland warb der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen. Trotz aktuell sehr hoher Infektionszahlen drohe keine Überlastung des Gesundheitssystems, sagte er der "Rheinischen Post". Die Gesellschaft müsse "endlich lernen, mit Corona zu leben, ohne dass alle paar Monate die Politik das öffentliche Leben immer wieder stark herunterfährt", fügte er an. (AFP/hau)
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